Eigenkündigung Probleme
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  #1  
Alt 03.11.2010, 15:11
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Hallo,

nach 4 Jahren in der Firma habe ich keine andere Chance mehr für mich gesehen als selber zu kündigen. Der Hauptgrund für mich war, dass ich mit der Zeit gemerkt das mein Leben zugrunde geht. Soziale Kontakte habe ich komplett vermieden und Telefonate habe ich teilweise gar nicht mehr angenommen.
Mir war klar das es so nicht weiter gehen kann aber ich hatte niemanden mit dem ich darüber sprechen konnte oder wollte... es war mir einfach unangenehm und deswegen habe ich bis vor kurzem auch mit keinem Arzt darüber gesprochen.

Durch eine Freundin habe ich einen neuen Job der am 1.12.2010 anfängt.
Meine Kündigung habe ich Anfang Oktober abgegeben und fristgerecht zu Ende Oktober gekündigt weil ich wie oben beschrieben einfach nicht mehr konnte und wollte. Kurze Zeit später wurde ich auch bis Ende Oktober von meinem Arzt, aufgrund psychischer Probleme krankgeschrieben aber wie gesagt erst nach meiner Kündigung, weil ich mich vorher einfach geschämt hatte.

Natürlich ist es für einen aussenstehenden nicht nachzuvollziehen, wieso ich die letzten 4 Wochen nicht einfach noch weiter gearbeitet und somit einen nahtlosen Übergang zum neuen Job gehabt hätte. Aber es ging einfach nicht..

Gestern habe ich mich dann auch arbeitslos für die 4 Wochen gemeldet.
Die Dame meinte auch das ich wohl mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Sperrzeit wg Eigenkündigung bekäme.

Meine Fragen :

- Wie gross wäre die Chance zumindestens Hartz4 zu beantragen?
- Ich werde die Tage bald umziehen spätestens bis zum 1.12 brauche ich eine neue Wohnung. Gibt es dann nicht Probleme was Hartz4 betrifft?

Habt ihr einen Rat für mich was ich tun soll, wenn ich überhaupt kein Geld vom Staat erhalte? Wie gesagt es sind zwar nur 4 Wochen aber ich möchte eigentlich nur ungern einen Kredit aufnehmen um meine Leben unterhalten zu können.

dank und gruss shaXx
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  #2  
Alt 04.11.2010, 05:51
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Standard AW: Eigenkündigung Probleme

Zitat:
Die Dame meinte auch das ich wohl mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Sperrzeit wg Eigenkündigung bekäme.

§ 144 SGB III

Zitat:
(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn [...]

SGB 3 - Einzelnorm
Du hattest einen wichtigen Grund, und zwar die unzumutbare Arbeitsbelastung, die dich schlussendlich in die Arbeitsunfähigkeit gedrückt hat. Das würde ich als wichtigen Grund angeben und versuchen, die Leistungssperre abzuwenden.

ALG II ist für Bedürftige, das heisst, du musst bestimmte Armutsvoraussetzungen erfüllen, um ALG II (Hartz IV) beziehen zu können.

http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/


Solltest du unter 25 sein, würde ich mir überlegen, ob man sich den Arge-Marathon antut.
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  #3  
Alt 04.11.2010, 06:01
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Standard AW: Eigenkündigung Probleme

Zitat:
Habt ihr einen Rat für mich was ich tun soll, wenn ich überhaupt kein Geld vom Staat erhalte?
Die Bearbeitung des ALG II - Antrages dauert natürlich auch seine Zeit.

Ich vermute, du wirst vier Wochen aus eigenen Mitteln wirtschaften müssen, solltest du z.B. die Miete nicht zahlen können, sagst du dem Vermieter Bescheid, dass sich die Mietzahlung verschiebt.

Solltest du ALG II beziehen, bist du bedürftig, bis du deinen ersten Lohn erhälst.
Arbeitsaufnahme musst du sofort melden, du stellst dann bitte auch erforderliche Anträge, dass das ALG II mit der Arbeitsaufnahme nicht eingestellt wird, sondern bis zur Lohnzahlung fortgestzt wird.

Beachte das Zuflusprinzip:

ALG II und Lohn im gleichen Monat = Rückforderung ALG II

ALG II im Monat A und Lohn im Monat B = KEINE Rückforderung des ALG II.

Das heisst: es lohnt sich ein dezenter Hinweis an die Lohnabteilung, dass der Lohn später ausgezahlt wird. Massgeblich ist das Buchungsdatum auf deinem Kontoauszug.
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  #4  
Alt 04.11.2010, 06:15
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Standard AW: Eigenkündigung Probleme

Zitat:
Ich werde die Tage bald umziehen spätestens bis zum 1.12 brauche ich eine neue Wohnung. Gibt es dann nicht Probleme was Hartz4 betrifft?
Besprich die Angelegenheit mit der Arge. Theoretisch brauchst du eine Umzugserlaubnis und die Wohnung muss "angemessen" sein, das heisst, Grösse und Kosten der Wohnung müssen in dem Rahmen liegen, den die örtliche Arge vorgibt. Eigenmächtiger Umzug heisst z.B., dass du kein Kautionsdarlehen bekommst.

Bitte einen Mietvertrag NICHT unterschreiben, sondern OHNE deine Unterschrift der Arge zur Bewilligung vorlegen.

Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben, ist der Zug abgefahren, dann kannst du zusehen, wie du klarkommst.

Ziehst du um, musst du der Agentur bzw. der Arge nachweisbar deine neue Anschrift mitteilen, und zwar taggenau, also nicht am 1. eines Monats umziehen und 5 Tage später die neue Anschrift mitteilen, sondern sofort. Sonst verlierst du für den zeitlichen Zwischenraum deine Unterstützungsansprüche.

Besonders aufmerksam sein musst du, wenn du in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Agentur oder Arge ziehst, da musst du dich mit der alten und der neuen Agentur oder Arge besprechen.
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