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#21
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| Zitat:
Aber wenn ich in den nächsten Supermarkt gehe, dann werden dort Toaster, Handrührgeräte und Wasserkocher für 10€ (!) angeboten. In diesen 10€ sind Rohstoffkosten, Produktionskosten, Löhne, Transportkosten und Handesspanne (Profit) und auch noch 19% Mwst. sowie Garantiekalkulation enthalten. Das kann nicht mit rechten Dingen zugehen. Das ist nichts anderes als brutalstes Dumping, veranstaltet von verbrecherischen Staatshandelsländern. Wenn ich dann höre, dass dreckige Hotelwäsche von Deutschland nach Polen gekarrt wird, weil dreckige Wäsche waschen in Polen so billig ist, dass sich der LKW-Transport lohnt, dann besteht auch hier eine nicht akzeptable Schieflage, denn solche Preisgestaltungen kann man sich nur mit einer desolaten Volkswirtschaft leisten. Wobei man übrigens noch wissen sollte, wie teuer ein LKW ist. Hier ist der Staat aufgefordert, solchem treiben ein Ende zu setzen. Ich habe nichts gegen Wettbewerb, aber es kann nicht sein, dass ich mich an die Spielregeln halten muss und der andere darf den Ball in's Tor tragen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#22
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| ja so ist das wirklich wie ihr schreibt,leider. Ich bin ja auf den Fachkraftmarktdescounter als maler tätig und bin berufsunfähig dafür geschrieben-und mach es nun als MAE. Ist doch garnet erlaubt.Ich werde morgen anrufen das ich nicht mehr komme oder mich morgen selbst als Schwarzarbeiter anzeigen.Dann bekommt der Träger was auf die Mütze. |
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#23
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| Nachher kommt eine Kellnerin zu mir, welche aus dem 1 EURO- Job (!!!) als Kellnerin raus will. Bin ja auf deren Ausführungen gespannt. Man muß sich mal überlegen: Beruf gelernt, lebt in einer (normalerweise) Tourismusregion und wird vom Amt zu einer solchen Maßnahme vergattert. Ist doch schlimm... sowas. Wenn's mit ihr paßt und sie das will, ist sie sofort weg... ohne auswandern zu müssen. Aber dann kann sie das Geld verdienen, von dem sie locker leben kann. Ist so. M.l.G.! soisrecht2 |
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#24
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| Sagt mal wo bin ich hier eigendlich gelandet? Ich habe halb ALG I und halb ALG II. Keiner weiß wer zuständig ist. Hab endlich ein Vorstellungsgespräch aber in Köln und muss die kosten erstmal selber tragen (zug und unterkunft, kriege ich aber von dem AG wieder). Habe gefragt ob sie erstmal in vorleistung gehen können da ich ja als Arbeitslose nicht so viel geld habe. Arbeitsamt sagte sie seien nicht zuständig und zudem sei es eine KANN Leistung (das gleiche vom amt für grundsicherung). Nur von einer Freundin weiß ich das sie es im voraus schon erhalten hat, sie hat geld bekommen und konnte sich ein zugticket nach cottbus kaufen (15 euro mehr auch nicht).............. und was sagt die zu mir? naja wir können Ihnen ja ein vorschuss geben....... was denn nun? sind die hier einfach nur unfähig oder haben sie recht? ![]() Lg, böse SüsseSonne |
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#25
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| Leider: Weder... noch. Hier im Süden ist das so, dass einzelne Ämter gibt (z.B. Grundsicherung BZ), welche zu nachgewiesenen Vorstellungsgesprächen Zugfahrkarten (!) direkt vor Ort ausdrucken und den Bewerbern mitgeben. Andere Ämter halten sich- wie du es schilderst- bedeckt und verlangen erst mal Vorleistung. "Vorschuss" beantragen ist eine Möglichkeit. Doch hier liegt die Grenze allgemein seit Mitte 2007 bei 130 EUR Fahrkartenfinanzierung. Warum ist das so?: Seit Einführung von H4 wurde bis 2007 so rege von der Finanzierung Gebrauch gemacht (ohne dass es zu einer Einstellung nach Vorstellungsgespräch kam), dass es den Charakter eines "Reisebüros" angenommen hat. Mit dir wird das sicher nichts zu tun haben- eigentlich haben Menschen wie du den vergangenen Mißbrauch auszubaden. Sorry- ich kann's sehr gut nachvollziehen. Auch ich passe in meinem job auf, dass ich nicht dazu rate, erfolglos durch die Weltgeschichte zu reisen... egal ob vom Amt gefördert oder nicht. M.l.G.! soisrecht2 |
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