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#1
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| Hallöle, also ich möchte gern in die nähe einer Freundin ziehen. Hätte auch ein Vorstellungsgespräch in Aussicht. Meine Frage wäre: Wenn die Fahrkosten und Unterkunft von der Arge übernommen werden: Wie lange kann ich da bleiben? Weil ich dann wenn es in der Firma nicht klappt auch woanders bewerben und persönliche Initiativbewerbungen abgeben würde. Und würde die Arge eventuell auch ein praktikum bezahlen mit der Aussicht auf Übernahme? Also probearbeiten !? Lg, SuesseSonne |
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#2
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| Ob es Bewerbungskostenbeihilfe gibt, musst du mit der ARGE/Jobcenter besprechen. Die bisherigen §§ 45/46 SGB III wurden im Rahmen der "Reform" der ALG II - VO geändert, übrigens zum Nachteil der Hilfeempfänger. Erfahrungswerte, wie das nun gehandhabt wird, fehlen bisher. Bitte sei so gut, und berichte zu gegebener Zeit darüber. Probearbeit: diese wird die Arge/Jobcenter nur soweit unterstützen, als dass sie das ALG II weiterzahlt und dich versichert. Probearbeit muss sowieso VORHER genehmigt werden (Erreichbarkeitsanordnung!!)
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Erreichbarkeitsanordnung!! ![]() ![]() ![]() ![]() Bald auch noch ein chip im poooo wenn man die stadtgrenze verläßt heute noch ohne morgen schon mit übermorgen wird man ferngesteuert... einige sind ja schon soo laliluuu |
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#4
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| Zitat:
Jeder, der ALG I oder ALG II bezieht, unterliegt der Erreichbarkeitsanordnung.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Ich glaub, es ist bald soweit ![]() Hab zwar jetzt einen Facharbeiter: Und nun? Ich verrenke mir einen Hals um einen Job zu finden... Und werde nicht mal unterstützt! Und wenn ich hier mal alte bekannte sehe, hartz IV kassieren und einen 35.000 Euro Jeep fahren ![]() Irgendwo mach ich irgendwie was verkehrt oder? ![]() Danke für die Informationen. Werde wohl mal den Antrag für Bewerbungskostenübernahme stellen. Stellt euch vor, hab sogar schon einen Termin in der Agentur in Aussicht!!! |
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#6
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| "Probearbeiten" ist NICHT "zum Nachteil" der Hilfebedürftigen "überarbeitet" worden (s. VO, nonte), weil: ... die bedauerliche Praxis gezeigt hat, dass von seiten (zu) vieler Arbeitgeber dieses Förderungsinstrument skrupellos ausgenutzt worden ist. Ausgenutzt wurden letztlich die Arbeitsuchenden und die Ämter (der Staat). Dass man da einen Riegel vorgeschoben hat, ist nur allzu verständlich. Von dem Frust der Betreffenden Arbeitslosen ganz zu schweigen... Richtig ist vielmehr zu diesem Thema "Probearbeiten": Der Arbeitgeber, welchen sich der Arbeitslose "aussucht" muss "die Hosen ganz weit herunterlassen" was heißt, dass er im Amt registriert ist damit er nicht über längere Zeiträume die gebotene Arbeitskraft gebetsmühlenartig einstellen und rausschmeißen kann. Auch so kommt eine suspekte Firma übers Jahr gut um die Runden... Zum Probearbeiten gibt es nun das Instrument der TM (Trainingsmaßnahme). Diese wird zeitlich begrenzt. Eine Woche sollte ausreichen. In meinem Falle geht man i.d.R. so weit mit, dass bei Auslandsvermittlungen sogar von vornherein 2 Wochen genehmigt werden. Das hilft erfahrungsgemäß dem Arbeitgeber, aber in erster Linie dem Arbeitsuchenden. Eine Erfolgsquote von über 80% belegt den korrekten Einsatz dieses Förderungsinstrumentes. Zum Fragesteller: Also zuerst auf die ARGE gehen und nach einer TM fragen, wenn der pot. AG feststeht. Auf der ARGE wird dieser intern geprüft, ob er das regelmäßig und erfolglos macht. Ist es so, wird dir diese TM bei dem AG nicht genehmigt. Und das ist gut so- für dich. M.l.G.! soisrecht2 |
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#7
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| welcome hier! ... wie treffend, das mit dem jeep! Genau das ist das was ich immer meine. In Karl Vallentin gesprochen: "Ist das Leben ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert!" Na, TOLL soisrecht2 |
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#8
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| Zitat:
Der §, der die Bewerbungskosten behandelt, wurde überarbeitet. Zur Probearbeit habe ich nur geschrieben, dass man diese vorher geehmigen lassen muss - wegen der EAO.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
soisrecht2 (26.01.2009) | ||
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#9
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| So habe endlich mal ein Vorstellungsgespräch. Wurde aber nach Berlin eingeladen. Dies habe ich bei der Bundesagentur für Arbeitslose vorgelegt und wollte die Fahrkosten beantragen: Man bekommt einen 3 seitigen Antrag mit, 2 musst du ausfüllen und einer der potentielle Arbeitgeber, ob der Bewerber anwesend war, ob der Bewerbe eventuell die Kosten vom AG zurück erstattet bekommen hat und wie lange dieses Gespräch lief. Das gleiche muss man auch selber beantworten usw. usf. Auf Deutsch: Fahrkosten selber tragen und eventuell gibts eine Rückerstattung. Dies ist nämlich eine KANN-Leistung. Hat sie mir extra drauf geschrieben ![]() Wenn ich mal ein Vorstellungsgespräch in Bonn oder Köln habe... wie soll ich mir da ne Fahrkarte leisten Da geht ja meine ganze monatsleistung flöten?Lg, SuesseSonne |
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#10
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| naja, komisch meine tussy wollte mir gleich den ummzug bezahlen wo die arbeitslosenstatistik am hösten ist. Die Fahrtkosten müssen Telefonisch beantragt werden bei der Hotline.zum thema kann:P...;kann man sich diese nicht leisten oder hat kein Geld dafür kann die ARGE auch im Vorleistung gehen ..in übrigen kann man immer Bewerbungskosten oder Fahrtkosten schon Im Vorfeld beantragen bzw, ausgezahlt werden. .. punkt ![]() ##Jepp hin oder her. man muss ja flexiebel sein..neidisch? dann kauf dir auch einen.kenne welche die fahren sogar nen Benz..oder ist ne Großfamilie aus ein anderes Land gekommen mit ihren 8 Kindern,der Sohn fährt relativ guten Golf mit 19 und hat noch nie eine Bewerbung geschrieben Solche vergleiche mag ich nimma hören Geändert von Aqarium (07.02.2009 um 20:48 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Aqarium für den nützlichen Beitrag: | ||
SuesseSonne (07.02.2009) | ||
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