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#1
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| Hallo an alle! Ich bin von Nov. 2006 bis Ende Aug. 2008 angestellt gewesen. Seit Mitte März 2008 war ich krankgeschrieben. Im Juli 2008 kam dann auch die Kündigung (befristeter Vertrag bis 30.08.200 Da ich bis zu meiner Krankheit insgesammt 8 Tage Urlaub genommen hatte, hat man mir den Resturlaub im August ausbezahlt. Bis Mitte Nov. 2008 war ich in einer Rehabilitationsmaßnahme, bin als arbeitsfähig entlassen worden und habe mich Anfang der Woche nun arbeitslos gemeldet. Nun zu meiner Frage:Muß ich das Urlaubsgeld beim AA mit angeben? Wenn ja, welche Folgen bringt das eventuell mit sich? In meiner Arbeitsbescheinigung taucht da Geld nicht auf, entweder hat der Mensch, der mir die Bescheinigung ausgefüllt hat, vergessen es mit einzutragen oder hat es bewußt weggelassen. Wenn es mit angegeben würde, bekäme ich natürlich auch etwas mehr ALGI. Allerdings möchte ich nicht das Risiko irgendwelcher Sanktionen seitens des AA's eingehen. Ich bin gespannt auf eine oder mehrer Antworten. Lieben Gruß und ein schönes Wochenende, Bruhnhilde |
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#2
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| Das sieht ganz danach aus, dass du dein Krankengeld von der Krankenkasse bekommen hast, weil du sooooooooo lang krank warst. Da müsste dir eigentlich ein Bescheid von der Krankenkasse vorliegen. Ansonsten musst du den anfordern. Umso mehr Geld du angeben kannst, umso höher wird dein ALG I. In deinem Antrag auf ALG I muss eigentlich dein Arbeitgeber die erhaltenen Geldleistungen angeben. Und da müsste auch ne Spalte sein, wo das Urlaubsgeld angegeben wird. Du bist verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen, also fordere das personalbüro dazu auf! Wenn das Amt dahinter kommt, dass Angaben falsch sind oder vertuscht wurden, gibts Ärger! Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tine9933 für den nützlichen Beitrag: | ||
Bruhnhilde (17.11.2008) | ||
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