Eine Frage zu ALG 1 ...
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Eine Frage zu ALG 1 ...

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  #1  
Alt 20.03.2011, 09:48
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Unglücklich Eine Frage zu ALG 1 ...


Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem und zwar bin ich seit Februar Arbeitssuchend und beziehe ALG1...

Ich bin gelernter Elektriker und es kommen mir jede Woche mindestens 2 Vermittlungsvorschläge per Post und auch Anrufe... Problem ist das sind ALLES Leiharbeiterfirmen und ich werde nicht für ein solches arbeiten das ist so sicher wie das Amen in der Kirche...


So jetzt mein Problem ich melde mcih NIE bei diesen Vermittlungsvorschlägen und jetzt meine Frage in wie weit können/dürfen die mir mein ALG1 streichen?

Was kaommt auf mich zu kann mir jemand etwas genaues dazu sagen?

Mit freundlichen Gruß
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  #2  
Alt 21.03.2011, 08:39
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Standard AW: Eine Frage zu ALG 1 ...

Wenn du ALG I beziehst, richtet sich die Zumutbarkeit von Arbeit nach dem § 121 SGB III.

SGB 3 - Einzelnorm

Wenn du Vermittlungsvorschläge von der Agentur für Arbeit erhälst, musst du dich sofort, nachweisbar und ernsthaft bewerben. Unterlässt du dies, rückt eine Leistungssperre in erreichbare Nähe.

SGB 3 - Einzelnorm

Zeitarbeit ist nach derzeitiger Rechtsauffassung grundsätzlich zumutbar, sofern sie dem genannten § 121 SGB III entspricht. Du darfst also Zeitarbeit nicht grundsätzlich ablehnen.

Lehnst du andere Arbeitsangebote ab (selbstgesuchte Arbeit, Telephonanrufe usw.) wandelst du ebenfalls auf dünnem Eis, denn nirgendswo ist geschrieben, dass man derartige Angebote ablehnen darf, derzeit (!) sieht es wohl noch (!) so aus, dass aus formalen Gründen nicht leistungsgesperrt werden kann (fehlende Rechtsbelehrung).

Solltest du auf Vermittlungsangebote der Agentur nicht reagiert haben, ist eine dreimonatige Leistungssperre sicher.

Solltest du dadurch bedürftig werden, kannst du ersatzweise ALG II beantragen (Jobcenter), du unterliegst dann aber dem SGB II, die Vorzüge des § 121 SGB III sind dann für dich aufgehoben, weil dann für dich der § 2 SGB II und § 10 SGB II gilt (Aufnahme jeder zumutbaren Arbeit), ausserdem wirkt die lLeistungssperre in Form einer Sanktion weiter (30% bezogen auf den Regelsatz von 364€).
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  #3  
Alt 21.03.2011, 08:42
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Johan001 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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aber das Geld bekomme ich doch nachgezahlt oder nicht? also wenn ich ne Leistungssperre bekomme dann bekomme ich das doch nach z.B. 3 Monaten wieder nachgezahlt oder=?

mfg
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  #4  
Alt 21.03.2011, 09:00
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Zitat:
Zitat von Johan001 Beitrag anzeigen
aber das Geld bekomme ich doch nachgezahlt oder nicht? also wenn ich ne Leistungssperre bekomme dann bekomme ich das doch nach z.B. 3 Monaten wieder nachgezahlt oder=?

mfg
Nee, das is futsch.

Beispiel: Anwartschaft 12 Monate ALG I, drei Monate Leistungssperre, dann bleiben dir 9 Leistungsmonate. In den drei Sperrmonaten wärest du aber wenigstens krankenversichert, deine Pflichten gegenüber der Agentur (Eingliederungsvereinbarung) bleiben aber auch in der Sperrzeit bestehen.
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  #5  
Alt 21.03.2011, 09:15
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Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Nee, das is futsch.

Beispiel: Anwartschaft 12 Monate ALG I, drei Monate Leistungssperre, dann bleiben dir 9 Leistungsmonate. In den drei Sperrmonaten wärest du aber wenigstens krankenversichert, deine Pflichten gegenüber der Agentur (Eingliederungsvereinbarung) bleiben aber auch in der Sperrzeit bestehen.
ja und wovon soll ich dann leben wenn die mir nichts zahlen? das können die doch gar nicht machen
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  #6  
Alt 21.03.2011, 09:51
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Zitat:
Zitat von Johan001 Beitrag anzeigen
ja und wovon soll ich dann leben wenn die mir nichts zahlen? das können die doch gar nicht machen
Guckst du meinen ersten Beitrag, letzter Satz.

Du köntest bei einer ALG I - Leistungssperre ALG II beantragen, ALG II wird aber nur an Bedürftige geleistet, du must also deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenbaren. Schonvermögen ist zugelassen, richtet sich aber nach dem Alter.

Solltest du zuviel Vermögen haben, müsstest du evtl. sogar von deinem Vermögen leben.
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  #7  
Alt 21.03.2011, 10:52
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Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Guckst du meinen ersten Beitrag, letzter Satz.

Du köntest bei einer ALG I - Leistungssperre ALG II beantragen, ALG II wird aber nur an Bedürftige geleistet, du must also deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenbaren. Schonvermögen ist zugelassen, richtet sich aber nach dem Alter.

Solltest du zuviel Vermögen haben, müsstest du evtl. sogar von deinem Vermögen leben.
was für assis die ganzen langzeitarbeitslosen die nie nen cent lohnsteuer gezahlt haben die werden nicht angesprochen und keine briefe gar nix die bekommen ihr geld einfach so und wir die ne ausbildung haben und steuern bezahlt haben uns behandeln sie so *******was soll das eigendlich das ist nicht gerecht
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  #8  
Alt 21.03.2011, 11:34
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Nunja, gerecht ist ja so gut wie nichts im Leben.
Ich beziehe auch seit Januar 2011 leider ALG 1, dazwischen war ich wegen Magersucht, Bulimie und Borderline zum zweiten Mal in einer Klinik.
Ich persönlich halte auch nicht unbedingt viel von Zeitarbeit, aber es ist grundsätzlich zumutbar, und das ist numal ein Fakt.
Bewirbst du dich extra nicht, so kannst du beim ALG 1 genauso sanktioniert werden als wenn du ALG 2 erhalten würdest und dich ebenfalls nicht bewerben würdest.
Ich bewerbe mich auch überall und beschränke mich nicht auf meinen Lehrberuf (Bürokauffrau) , nur aus psychischen Gründen kann ich nicht in Call-Centern arbeiten, aber das ist auch ärztlich attestiert bei mir.
Also entweder kannst du gesundheitlich was nicht machen oder du hast dich uneingeschränkt zu bewerben - auch bei Leiharbeitsfirmen.
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  #9  
Alt 21.03.2011, 11:35
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@Johannoo1

Das ist etwas zu kurz gefasst.

Alle Leistungsempfänger, egal ob ALG I oder II, haben die Pflicht, Bemühungen um Arbeit nachzuweisen, das ist dann in den einzelnen Eingliederungsvereinbarungen niedergelegt.

Problematisch wird es dann bei älteren Arbeitsuchenden oder generall bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Das System ist natürlich auch nicht fair, du kannst zwanzig Jahre arbeiten und bekommst dann trotzdem nur 12 Monate ALG I wie jemand, der nur zwei Jahre gearbeitet hat. Fällst du in ALG II - vielleicht sogar erst nach Vermögensaufbrauch - wirst du behandelt wie der letzte Säufer und A soziale und wie einer, der noch nie gearbeitet hat, darfst dich dann am Ende noch von einer Jobcenter-Mitarbeiterin runterputzen lassen, die vielleicht max. 25 Jahre alt ist und ausser einer Verwaltungsausbildung noch nie gearbeitet hat.

Die segensreichen Sprüche verscheidener Politiker zum Thema Hartz IV will ich hier nich weiter zitieren [].

Es gibt natürlich auch Leute, die bekommen Unterstützung, ohne sich um Arbeit bemühen zu müsssen. Die werden dann aber üblicherweise nach SGB XII betreut, das heisst vom Sozialamt, die sind dann üblicherweise nicht erwerbsfähig.
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  #10  
Alt 21.03.2011, 11:50
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ich weiß das ist echt das allerletzte...


in miener siedlung leben menschen die haben noch NIE gearbeitet und kein cent an lohnsteuer gearbeitet...

Die werden in Ruhe gelassen schlafen bis 15 uhr nachmittags und machen gar nix... die bekommen 750 Euro Miete (also mit Heizkosten) dann den Harz 4 Regelsatz 2mal 364 Euro für Mann und seine Frau dann noch Kindergeld das sind zusammen weit über 2000 EURO!!!!! fürs nix tun, dann noch die ganzen anderen sachen wie die sind z.B. befreit von den GEZ Gebühren !!!! und wers noch nicht wusste die sind besser krankenversichert als Arbeitnehmer die werden meistens als sogenannte Härtefälle behandelt und und und die anderen vorteile braucht man nicht zu erwähnen!!!! also wenn man all dies berücksichtigt dann ist das system für den normalen Arbeiter nicht nur unfair sondern assozial und nicht mehr verhältnissmäßig.
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