Eingliederungsvereinbarung bei Alg 1
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Eingliederungsvereinbarung bei Alg 1

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  #1  
Alt 14.07.2009, 18:27
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Guten Abend!

Mein derzeitiges befristetes Arbeitsverhältniss endet in zwei Monaten zum 15.09.2009. Heute hatte ich bereits mein persönliches Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin gehabt und musste eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der ich mich verpflichte mindestens 2 Bewerbungen pro Woche zu nachzuweisen, bereits ab dem heutigen Tag.

Nun habe ich bereits schon einige Bewerbungen geschrieben,
aber trotzdem bereitet mir dies jetzt Magenbeschwerden.
Muss ich jetzt in jeder Kalenderwoche Bewerbungen schreiben,
auch wenn einmal keine Stellenangebote sind, die für mich in Frage kämen.

Es ist mir neu das es diese Eingliederungsvereinbarung für Alg 1 gibt.
Oder ist dies so üblich?

Schöne Grüsse
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  #2  
Alt 14.07.2009, 20:32
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Das mit der Eingliederungsvereinbarung ist ein alter Hut: SGB 3 - Einzelnorm

Das war schon "früher" so.

Die vorgegebene Anzahl Bewerbungen solltest du erfüllen, sonst musst du fruchtlose Diskussionen führen.

Warnung!

Auch wenn du keine Leistungen beziehst, kann man dich bei Zuwiderhandlungen gegen die EGV aus der Arbeitssuche drei Monate lang ausschliessen.

Das Problem ist, dass die Agentur Bewerbungsbemühungen verlangt, aber selber kaum in der Lage ist, gescheite Vermittlungsvorschläge zu machen.

Ich gehe davon aus, dass diese Politik den einzigen Sinn hat, Arbeitsuchende aus der Arbeitssuche über die Agentur herauszudrängen.
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  #3  
Alt 14.07.2009, 22:40
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Danke für die Antwort.
Natürlich werde ich die Bewerbungen, "wohin auch immer" schreiben.
Aber mich würde noch interessieren, ob die jeder unterschreiben muss
oder ob ich nur besonderes "Glück" hatte.
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  #4  
Alt 14.07.2009, 22:41
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Danke für die Antwort.
Natürlich werde ich die Bewerbungen, "wohin auch immer" schreiben.
Aber mich würde noch interessieren, ob die Eingliederungsvereinbarung jeder unterschreiben muss oder ob ich nur besonderes "Glück" hatte.
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  #5  
Alt 15.07.2009, 12:45
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Die EGV muss von jedem unterschrieben werden, ist eine Standardprozedur.

Da diese ein Vertrag ist und kein Diktat (na ja, fast kein Diktat ...), hast du die Möglichkeit, an der Formulierung der EGV mitzuwirken und begründete Wünsche einfliessen zu lassen.

Nachteil: die Sachbearbeiter mögen keine Leistungsempfänger, die an der EGV mitbasteln wollen ...
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