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#1
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| Hallo Zusammen, bin ziemlich ratlos, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Bin in Elternzeit, nach Ende (2.2010) dieser gehe ich wieder in meinen alten Betrieb zurück. Vorzeitig wollte er mich nicht zurücknehmen, daraufhin habe ich ALG 1 beantragt und auch bekommen. Suche eine Volltagsstelle (40 Std.), darf aber laut Elternzeitgesetz nur 30 Std. arbeiten. Meine Frage: Was kann passieren wenn ich doch Vollzeit arbeite? Stimmt es das das ALG 1 auch auf 30 Std. verkürzt wird obwohl ich vorher 40 Std. gearbeitet habe und auch wieder voll arbeiten möchte. Noch bekomme ich für 40 Std. Geld (war dann wohl ein Fehler vom Amt). Muss ich Leistungen zurück zahlen oder kann ich alles wieder rückgängig machen? Ich habe soviele Fragen und keiner kann mir klug antworten. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Danke schon mal im Vorraus |
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#3
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| Danke für die Info. Die Nummer kenne ich schon und habe auch da schon angerufen. War aber nicht ganz zufrieden mit der Auskunft. |
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