Was erfährt der Arbeitgeber?
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Was erfährt der Arbeitgeber?

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  #1  
Alt 06.02.2009, 19:47
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Cassic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Was erfährt der Arbeitgeber?


Hallo zusammen,

ich habe riesen Bockmist gebaut. Bin jetzt seit Anfang Oktober arbeitslos und habe mich nun im Febr. nach unzähligen Absagen dazu entschlossen eine Bewerbung abzusenden, wo ich angegeben habe dass ich noch in meinem neuen Arbeitsverhältnis stehe.

Nun habe ich ein Vorstellungsgespräch genau da wo gelogen habe und wie soll es anders sein...der Traumjob schlechthin.

Nun meine Frage...

Erfährt der neue Arbeitgeber etwas von der Arbeitslosigkeit?
Ich mein was kann er denn anhand der Zahlen bzw. der Sozialversicherungsnummer sehen?

Habt Ihr ein Tip wie ich "gut" aus der Geschichte rauskomm und mir nicht den Job im Vorfeld schon versaue...

Will doch nur wieder arbeiten...
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  #2  
Alt 06.02.2009, 20:54
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du bist gegenüber deinem Arbeitgeber zu korrekten Angaben verpflichtet.

Solltest du den Job bekommen, kann der Arbeitgeber dich fristlos entlassen, sobald er von deiner Täuschung erfährt.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 06.02.2009, 21:09
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Cassic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ich weiß dass es falsch war und ich bin mir über die konsequenzen bewusst...

ich möchte nur einen rat ob jemand weiß ob der arbeitgeber es anhand von sozialversicherungsnummern oder anderen kennzahlen sehen kann dass ich vor dem aufnehmen der tätigkeit arbeitslos war?

das es ne lüge, betrug etc. und sehr schei.. von mir, dass weis ich jetzt auch.
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  #4  
Alt 06.02.2009, 22:51
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FreiBir befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Versuche das ganze doch ehrlich im Vorstellungsgespräch zu erklären.
Sage einfach, dass es ein Test gewesen sei, um zu sehen, ob du aus einer Anstellung heraus, bessere Karten hättest.

Ehrlich währt am längsten! Und den korrekten Lebenslauf, solltest du in jedem Fall bei Vorstellungsgespräch dabei haben.

Ein Arbeitsverhältnis auf Lügen aufzubauen, ist nicht gut. Dann lieber hoffen, dass dem Unternehmen, deine Art 'rein zu kommen' gefällt, auch wenn es alles andere, als die feine Art ist.
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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  #5  
Alt 06.02.2009, 23:01
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Cassic - Willkommen in unserem Forum!

Not macht erfinderisch! In diesem Fall leider zu Deinem Nachteil.

Was soll man Dir sonst raten? Sei, wie schon gesagt ehrlich und stehe zu diesem Fehler! Das wäre der wohl für mich sinnvollste Schritt, bevor später alles durch einen dummen Zufall rauskommt. Die Konsequenz würde Dir in nachfolgenden Bewerbungen sehr viel mehr schaden. Denn wer will schon einen Mitarbeiter einstellen, der lügt.

Wodurch Dein kleines Geheimnis auffliegen könnte, weiß ich nicht genau. Krankenkasse vielleicht?

Auch wenns schwer fällt und das Risiko besteht, dass es dadurch nichts mit dem neuen Job wird, solltest Du dem Arbeitgeber gegenüber ehrlich sein. Eine Absage kann man verschmerzen und es wieder versuchen, aber ein versautes Arbeitszeugnis, an dem Du selbst die Schuld trägst, wirst Du nimmer los.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.

Geändert von Ratgeberin (06.02.2009 um 23:03 Uhr)
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  #6  
Alt 07.02.2009, 07:47
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Zitat:
Zitat von Ratgeberin Beitrag anzeigen
Wodurch Dein kleines Geheimnis auffliegen könnte, weiß ich nicht genau. Krankenkasse vielleicht?
ich denke die Lohnsteuerkarte 09 ist problematisch. Zunächst einmal wird der AG davon ausgehen, dass die Karte noch beim aktuellen (zukünftig alten) AG liegt.
Auch könnte es auffallen, wenn das Feld des AG leer ist und z.B. keine Personalnummer drin steht. Früher wäre es sogar einfach daran zu sehen gewesen, dass der AG keinen zu versteuernden Brutto-Betrag eingetragen haben kann
__________________
Beste Grüße
I&F
-----------------------
if someone prays for courage, you think god gives him courage, or do you think he does give him the opportunity to be courageous?

...The record shows I took the blows
And did it my way.
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  #7  
Alt 07.02.2009, 09:47
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Standard Um welchen

Arbeitsplatz geht es denn hier?

Kann mir gut vorstellen, dass manche Arbeitgeber deine Notlüge überhaupt nicht
übelnehmen bei anderen z.B. einer Bank das schon als grobe täuschung gesehen wird.


Gruss

wellen
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Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
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