Erneute Inanspruchnahme von Alg im europäischen Ausland
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Erneute Inanspruchnahme von Alg im europäischen Ausland

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Alt 08.12.2011, 20:30
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weißnix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Erneute Inanspruchnahme von Alg im europäischen Ausland


hallo,

ich habe anfang 2010 E 303 (Auszahlung des arbeitslosengeldes im EU ausland) in anspruch genommen. danach war ich bis jetzt selbständig. leider muß ich mich voraussichtlich ab märz 2012 wieder arbeitslos melden. ich beabsichtige, nochmals einen antrag auf auszahlung des alg im EU ausland zu stellen. laut gesetzesvorgabe muß ich zwischen der ersten und der zweiten auslandszeit beschäftigt gewesen sein. meine frage: wie lange muß die beschäftigung dauern und muß diese beschäftigung versicherungspflichtig sein ?

vielen dank für eine antwort
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