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#1
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| Hallo Leute, erstmal möchte ich sagen, dass ich total betrübt bin, weil ich mir ausgerechnet hab, was ich an ALG I bekomme. Bei 60% von ca.1700,- würde ich ca. 1000,- bekommen.... das heißt, ich muß auf 700,-!!! verzichten?!?! Das ist meine Miete.... mit den restlichen 300,- muß ich dann Versicherungen, Strom, Tel. Anschluss, Tanken, Essen, evtl. Klamotten usw.... wie soll das bitte gehen?!?! Naja, jedenfalls habe ich eine Abfindung in Höhe ca. 5000,- bekommen. Im Arbeitslosengeld-Antrag steht drin, dass ich es angeben muss. Und das ich evtl. davon erst leben muß! Ist das richtig?? Bitte um Hilfe! ![]() P.s.: war eine betriebsbedingte Kündigung mit Einhaltung der Frist.
__________________ Gruß, Max |
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#2
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| Hallo Mahoney! In bestimmten Fällen wird die Abfindung mit angerechnet. Das muss aber nicht heißen, dass die gesamte Abfindung angerechnet wird. Siehe dazu auch: SGB 3 - Einzelnorm, Anrechnung der Abfindung auf ALG I.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Franky für den nützlichen Beitrag: | ||
Mahoney (17.02.2009) | ||
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