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#1
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| Ich bin ja Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld weil ich nur ein schulische Ausbildung gemacht habe und bei der Eingliederungsvereinbarung nach SGB III heißt es: "Wir unterstützen Sie bei Ihren Bewerbungsbemühungen nach Antragstellung (Bewerbungskosten pauschalisiert 5.-€ pro Bewerbung bis max. 260.-€ pro Kalenderjahr; Reisekosten für Vorstellungsgespräche im o.g. Umkreis bis max. 130.-€) nach Maßgabe des §45 SGB III." Was muss ich nun also nun genau machen um dieses Geld zu erhalten. Muss ich den Antrag noch zwingend dieses Jahr stellen, um Geld für die Bewerbungen dieses Jahres zu erhalten? Bekomme ich auch Geld für e-mail-Bewerbungen? Ich bitte um Beantwortung bzw. zumindest Beachtung all meiner Fragen und Danke im Vorraus. |
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#2
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| Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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zwergnase (17.12.2009) | ||
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#3
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| Die Agenturen verfahren in dieser Angelegenheit bundesweit nicht einheitlich, eine allgemein verbindliche Aussage ist daher nicht möglich. Üblicherweise ist es aber so, dass die Bewerbungskosten vorher bewilligt werden müssen und zeitnah abgerechnet werden sollen. Die Agentur kann dir z.B. einfach sagen, dass das Budget erschöpft ist und dass deine Bewerbungskosten nicht erstattet werden. Wenn du also noch Bewerbungskosten aus diesem Kalenderjahr erstattet haben möchtest, dann stelle den Antrag dafür bitte sofort. Bitte kläre auch für die Zukunft ab, wie "deine" Agentur die Bewerbungskostenübernahmen abwickelt und in welchen Zeitabständen. Auch bei den E-Mail-Bewerbungen scheiden sich die Geister. Manche Agenturen erkennen diese an, bei anderen wird eine Mailbewerbung erst garnicht als Bewerbung anerkannt, das heisst, man muss auch aufpassen, dass die lt. Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Anzahl von Bewerbungen auch tatsächlich erreicht wird.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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zwergnase (17.12.2009) | ||
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#4
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| Zitat:
machen oder kann ich direkt hingehen? Und dann muss ich einen Wisch ausfüllen und abgeben, damit wären meine Pflichten in dieser Situation erfüllt, oder wie? Hätte mir das eigentlich nicht von der Vermittlerin mündlich mitgeteilt werden müssen, dass dieser Antrag vorab zu stellen ist? @Ratgeberin: Meine Wünsche? Ist das nicht ein wenig träumerisch. Ich hab eine Hauptvermittlerin, die nicht so leicht mit sich reden lässt und meine Wünsche haben für die von Anfang an wenig gezählt. Kann ich also diese Eingliederungsvereinbarung jetzt noch beeinflussen und geht das praktisch bei jedem Termin bei der Agentur. Weitere Frage: Die Bewerbungskostenerstattung ist übrigens unabhängig von der der Fahrtkosten, oder? Letztere spar ich mir auch lieber, hatte sowieso viele Vorstellungsgespräche während einer Weiterbildung und da zahl ich halt den Teil der Monatsfahrkarten, der mir nicht erstattet wurde, selber, als dass ich da mühsam alle mvv-Verbindungen angebe und wie lange die Vorstellungespräche gedauert haben, weiß ich sowieso nicht mehr genau. |
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#5
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| Ich würde das persönlich erledigen.
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zwergnase (17.12.2009) | ||
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#6
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| Kann ich dann diese Dokumente vor Ort ausfüllen und welche Nachweise muss ich erbringen? Die Agentur hat allgemein doch sicher noch bis 23.12.09 geöffnet, oder? |
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#7
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| Ich gehe davopn aus, dass man ein Formular auch vor Ort ausfüllen kann. Üblich wäre, jeweils eine Kopie eines Bewerbungsschreibens beizufügen.
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#9
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| Hab heute früh dort angerufen und das war so auch besser, denn im Nachhinein sei das nicht mehr beantragbar, hat man mir da gesagt und so hab ich mir den Weg dorthin erspart. |
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#10
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| Was am Telephon gesagt wird, ist nur Schall und Rauch, man läuft vor allem in Gefahr, einfach nur abgewimmelt zu werden. Also bitte Antrag stellen, mehr als abgelehnt werden kann der nicht. ausserdem siehst du dann für die Zukunft an Hand des Ablehnungsbescheides, was du exakt beachten musst. Merke: Ablehnungsbescheide machen schlau
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