erstattung von mietkaution und ähnliches durch arge?
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erstattung von mietkaution und ähnliches durch arge?

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  #1  
Alt 14.03.2010, 22:55
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Standard erstattung von mietkaution und ähnliches durch arge?


Hallo zusammen
ich weiß nicht wo ich mein Problem reinschreiben soll, deswegen hoffe ich das ihr mir weiter helfen könnt:

und zwar:

ich (21) war jetzt fast ein Jahr arbeitslos. Im Februar 2009 habe ich meine Lehre erfolgreich beendet und wurde nicht übernommen.
im juli sowie im oktober hatte ich zwei mal kurz eine anstellung für 6wochen (saiosonbedingt)

nun habe ich vor ein paar tagen eine neue arbeitsstelle gefunden. vertrag unterschrieben usw

problem dabei:

die arbeit liegt 120km einfach von meiner heimat entfernt.
auto hab ich keins...
mit den öffentlichen verkehrsmitteln brauch ich gar nicht erst anfangen denn das schaffe ich zeitlich nicht.

Nun die neue stelle ist in münchen. ein teil meiner familie wohnt noch dort und ich kann jetz mal für ein paar tage (so ca. zwei wochen) wo unterkommen. aber das ist ja keine dauerlösung.

das problem die arbeit kam sehr kurzfristig (dienstag nachmittag angerufen mittwoch probearbeiten anschließend vertragsunterzeichnung)

nun was ich eigentlich wissen möchte.
wenn ich aufgrund dieses jobs jetzt umziehe, was kann ich alles bei der agentur für arbeit beantragen?

umzugskosten ja soweit ich das weiß...
aber was ist mit kaution? ich mein im raum münchen 3MM kaution sind wir auch bei guten 1500euro im schnitt. und ich kann mir das nicht leisten.

wenn ich was erstattet bekomme, bin ich dann auch verpflichtet bzw angewiesen auf das was die arge bezüglich wohnungsgröße,zimmeranzahl usw sagt?

und was würde ich sonst noch alles erstattet bekommen oder das man mir unter die arme greift?

denke das ist vorerst mal das wichtigste
wenn ich weitere fragen habe, frag ich einfach nochmal nach

aber umziehen ist unumgänglich :(

danke schon mal im voraus
lg wicht

PS: weiß nicht ob es wichtig ist, die arbeit läuft über eine zeitarbeitsfirma ist aber keine hilfskraft sondern ein facharbeiter-stelle
nur falls es eine rolle spielt
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  #2  
Alt 14.03.2010, 23:19
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Beziehst du derzeit ALG II?

Verdienst du ausreichend, so dass ALG II nicht mehr notwendig ist?

Lässt sich der Wohnaufenthalt bei der Verwandtschaft noch verlängern (im Ernstfall) ?
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 14.03.2010, 23:26
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Zitat:
Beziehst du derzeit ALG II?
nein, hatte jetzt das komplette Jahr über nur ALG I

Zitat:
Verdienst du ausreichend, so dass ALG II nicht mehr notwendig ist?
somit geklärt,oder?

Zitat:
Lässt sich der Wohnaufenthalt bei der Verwandtschaft noch verlängern (im Ernstfall) ?
nicht wirklich. also im aller äußersten ernstfall ginge das 4wochen
aber länger auf keinen fall

ist auch nur eine 2-zimmer-60qm-wohnung für (mit mir) drei personen
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  #4  
Alt 15.03.2010, 00:07
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Du beziehst derzeit ALG I, das bedeutet, du wirst von der Agentur für Arbeit betreut.

Die Agentur für Arbeit kann einen Umzug aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III unterstützen, muss es aber nicht.

Zu erwarten wäre allenfalls die Kostenerstattung für eine Transporteranmietung incl. Kraftstoff. Mehr zu erwarten wäre Wunschdenken.

Ab Datum Arbeitsaufnahnme wird dir kein ALG I mehr gewährt.

Es wäre jetzt festzustellen, ob du bedürftig im Sinne des SGB II bist. Dann könntest du ALG II beantragen und du würdest ALG II solange erhalten, bis du deinen ersten Lohn erhälst. Ich gehe aber davon aus, dass der Antrag auf ALG II eine fruchtlose Übung wird, weil alleine die Bearbeitung des Antrages Zeit in Anspruch nimmt, die du nicht hast.

Da du kein ALG II beziehst, wird die Arge dir auch keine Kaution für eine Wohnung stellen.

Wenn du eine Wohnug anmietest, dann erkundige dich VORHER, ob die Wohnung nach den Kriterien der dortigen Arge "angemessen" ist. Denn du musst damit rechnen, dass du bei der ZAF gekündigt wirst und dass du dann zumindest aufstockend ALG II beantragen musst. Mietest du eine Wohnung an, die nicht angemessen ist, wird dir die Arge nur die angemessenen Kosten der Unterkunft gewähren, den Rest zahlst du aus eigener Tasche.

Ausserdem wäre noch zu klären, ob die Arge dir im Falle einer Arbeitlosigkeit Leistungen erbringen wird, oder ob sie auf deinen U25-Status hinweist und dich auf elterlichen Wohnraum verweist und dich in eine elterliche Bedarfsgemeinschaft einbindet.
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  #5  
Alt 15.03.2010, 03:44
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Standard Umzugskosten

Was steht denn in Deiner Eingliederungsvereinbarung hinsichtlich Umzugskosten etc.?

In der Eingliederungsvereinbarung einer Bekannten von mir (ALG I) steht:

Zitat:
Wir unterstützen Ihre auswärtige Arbeitsaufnahme durch einen Zuschuss zu den Kosten des Umzuges bis 3.000,00 €, sofern eine auswärtige Arbeitsaufnahme notwendig ist und der Umzug innerhalb eines Jahres nach Beginn der Beschäftigung durchgeführt wird. Wir unterstützen Ihre auswärtige Arbeitsaufnahme durch einen Zuschuss zu den Kosten einer doppelten Haushaltsführung für die Dauer von max. 6 Monaten mit 260,00 € monatlich.
Nun kann man mit 260 € in München nicht allzu viel anfangen, aber es ist deutlich mehr als nichts.

3.000 € sollten jedenfalls reichen, um über 120 Kilometer umzuziehen.

Tipp für alle: Wenn Ihr mit einem Umzug zur Aufnahme einer Arbeit rechnen müsst, dann lasst VON VORNHEREIN Entsprechendes in Eure Eingliederungsvereinbarung aufnehmen, damit Ihr nicht plötzlich in der Situation seid, umziehen zu müssen, ohne zu wissen, wie Ihr das bezahlen könnt! Eingliederungsvereinbarungen werden in regelmäßigen Abständen neu abgeschlossen. Wenn bisher keine Umzugsregelung darin stand, dann denkt beim nächsten Mal daran.

Tipps für Breaks:

Rufe Deinen Vermittler bei der Arbeitsagentur an (Hotline anrufen und um Rückruf des Vermittlers bitten). Bespreche die Situation mit ihm und frage ihn konkret nach der Übernahme von Umzugskosten.

Ermittle vorsichtshalber vorher konkret (Ausdrucke oder Notizen mit Beispielen), wie lange Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln brauchen würdest und warum das ggf. nicht machbar ist (Dorfbus fährt erst ab 7 Uhr o.ä.). Die Kriterien für zumutbare Pendelzeiten sind nämlich hart (2,5 Stunden).

Frage auch nach der Kaution.

Eine andere Fragestellerin (ALG II) teilte uns im Dezember in einem ähnlichen Fall nach ihrer Anfrage im Jobcenter mit:

Zitat:
Man gewährt mir aber evtl. sogenannte "sonstige Kosten" (z.b. Kautionen & Provisonen für Anmietung einer Wohnung)
Dafür hab ich einen Antrag bekommen ("sonstige Kosten")
(muss natürlich alles belegt werden)

Auch Kosten für Arbeitsmittel werden mir gewährt.
Bitte berichte uns hinterher auch, was bei Dir herausgekommen ist.

Viel Glück und Erfolg!
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Liebe Grüße, Melete

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  #6  
Alt 21.03.2010, 15:04
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Hallo zusammen

also ich hab mal mit meinem sachbaearbeiter von der arge telfoniert und mit der hotline usw

ich hab jetzt einen antrag bekomme und mir wird vorerst mal für die nächsten Monate ein Fahrtgeld vom Amt gewährt. Sollte ich nach diesen 6 Monaten immer noch da arbeiten und das Pendeln von maximal vorgelegten 2,5std täglich wird überschritten, wird mir Umzugskosten in Höhe von maximal 1500Euro gewährt.


Danke für eure hilfreichen Antworten

Nur eine frage habe ich noch: und zwar zu diesem Hier:
Zitat:
Ausserdem wäre noch zu klären, ob die Arge dir im Falle einer Arbeitlosigkeit Leistungen erbringen wird, oder ob sie auf deinen U25-Status hinweist und dich auf elterlichen Wohnraum verweist und dich in eine elterliche Bedarfsgemeinschaft einbindet.
Wie wäre es, wenn ich verheiratet bin? bzw jetzt heiraten wüde.

Ich bin jetzt mit meiner Freundin schon einige jährchen zusammen und wir wollten eigentlich schon einmal heiraten nur kam dann die arbeitslosigkeit dazwischen.

Aber wie sieht es aus, wenn ich meine Freundin heirate, wir uns eine Wohnung nehmen doch dann beide wieder arbeitlos werden, bevor wir 25Jahre alt sind.
Muss dann das arbeitsamt uns das Hartz 4 für die Wohnung gewähren, oder müssen wir dann auch eventuell wieder beide bei den eltern einziehen da ja U25 ?

das wäre echt noch interessant wenn mir das einer beantworten könnte

danke schon mal im voraus
und danke für die anderen Antworten

mfg
breaks
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Folgender Benutzer sagt Danke zu breaks für den nützlichen Beitrag:
Melete (21.03.2010)

  #7  
Alt 21.03.2010, 15:41
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Zitat:
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Hallo zusammen

also ich hab mal mit meinem sachbaearbeiter von der arge telfoniert und mit der hotline usw

ich hab jetzt einen antrag bekomme und mir wird vorerst mal für die nächsten Monate ein Fahrtgeld vom Amt gewährt. Sollte ich nach diesen 6 Monaten immer noch da arbeiten und das Pendeln von maximal vorgelegten 2,5std täglich wird überschritten, wird mir Umzugskosten in Höhe von maximal 1500Euro gewährt.


Danke für eure hilfreichen Antworten

Nur eine frage habe ich noch: und zwar zu diesem Hier:


Wie wäre es, wenn ich verheiratet bin? bzw jetzt heiraten wüde.

Ich bin jetzt mit meiner Freundin schon einige jährchen zusammen und wir wollten eigentlich schon einmal heiraten nur kam dann die arbeitslosigkeit dazwischen.

Aber wie sieht es aus, wenn ich meine Freundin heirate, wir uns eine Wohnung nehmen doch dann beide wieder arbeitlos werden, bevor wir 25Jahre alt sind.
Muss dann das arbeitsamt uns das Hartz 4 für die Wohnung gewähren, oder müssen wir dann auch eventuell wieder beide bei den eltern einziehen da ja U25 ?

Ja,die Arge müsste euch die Wohnung Bezahlen,diese U25 Klausel richtet sich nur an Unverheiratete..


das wäre echt noch interessant wenn mir das einer beantworten könnte

danke schon mal im voraus
und danke für die anderen Antworten

mfg
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  #8  
Alt 21.03.2010, 16:19
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  #9  
Alt 21.03.2010, 20:31
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@Melete

das ist doch wohl das mindeste was ich tun kann, wenn ich hier schon ziemlich erstklassige beratung zum nulltarif "anforder" und dann auch noch so selbstlos bekomme

Ich glaub, dann werde ich zur Sicherheit mal heiraten

welchen Lohnsteuerklassen wird man eigentlich beim Heiraten zugeteilt?

einer zwei und der andre fünf oder?

oder hängt das vom einkommen dann generell ab?

bei wiki blick ich nicht so ganz durch
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  #10  
Alt 21.03.2010, 20:59
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ok
habs doch gechekt

verheiratete arbetNEHMER haben die Steuerklassen 3,4,5

sprich der bessere verdiener hat 3, der schlechter 5 (also so sollte man es machen)
und bei gleichem / relativ gleich nahem verdienst haben beide die 4

was ich jetz jedoch nirgends rauslesen konnte

kann man sich die lohnsteuerklassen in so einem fall dann selbst raussuchen?

und ich bekomm von meiner ZAF einen brutto stunden lohn von 9,37 auf nur 157std im monat (rest = arbeitszeitkonto)
sprich mein fahrgeld was netto und somit nich versteuert wird, zählt zur lohnsteuerklasse ja nimmer dazu

deswegen die frage ob ich mir die LS-Klasse selbst raussuchen kann

da meine freundin ohne ZAF etwas mehr brutto verdient jedoch netto durch mein Fahrgeld es ziemlich gleich ist auf LS-K 1

denn trotz ihrem Bruttostundenlohn von ca. 12euro und ich von nur 9,37
sind wir, wenn wir beide LS-K 4 nehmen danke meinem fahrgeld besser dran
wenn auch nur um ein paar euro, aber wie man so schön sagt, kleinvieh macht auch mist.

und ca. 35euro im monat mehr oder weniger ist halt au ein argument
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