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#1
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| Hallo ![]() Hab heut bzw. gestern war er im Briefkasten, einen Brief von der Arge erhalten..es geht aber auch um alg 1 . Lange Rede kurzer Sinn. Ich hab keine Ahnung was ein Erstattungsanspruch ist. Ich bekomme ergänzendes alg 2. Hab aber alg 1 beantragt, bevor ich zu arbeiten angefangen habe (august 10)..vermutlich hat der Brief damit was zu tun. Auf der ersten seite vom Brief steht: Bitte beachten sie, dass von ihnen keinen Zahlungen zu leisten sind. das beigefügte schreiben ist jediglich zu ihrer Information bestimmt. Dann kommt ne Seite mit einer kurze auflistung von anspruch und bereinigtes alg 1 und sgb 2 Leistung. Auf der letzten Seite steht: Ich bitte den Gesamtbetrag von....€ unter angabe der buchungsnummer und des namens des Leistungsempfängers (mein Name) auf das unten bezeichnete Konto zu leisten. Also, ich muss ja nichts zahlen. Heisst das jetzt, das Geld wird an mich überwiesen? Was ist ein Erstattungsanspruch nach §104 sgb x? ich hoffe mir kann jemand helfen ![]() lg babyfloh |
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