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| Hallo zusammen, ich habe die zahlreichen ähnlichen Fälle gelesen, glaube aber doch etwas davon abzuweichen: Bin arbeitslos seit 31.12.08 und zugleich seit 11/2008 gesellschafter und GF (noch ohne Anstellungsvertrag) einer GmbH. 1) Existenzgründerzuschuss fällt dann wohl flach, da die Gesellschaft schon gegründet ist? Oder kann ich den Antrag stellen und diese Nebentätigkeit zum Haupterwerb machen, der dann förderungswürdig ist? 2) Die andere Idee wäre arbeitslos zu bleiben und es bei einer Nebentätigkeit zu belassen...geht das als Geschäftsführer? Ich brauche einfach nur 2-3 monate Anlaufhilfe... So gesehen war es dumm die neue gmbh im november zu gründen, aber das jammern bringt mich der Lösung ja auch nicht näher. Habe den Termin mit dem Unternehmenscoach der das ganze als förderungswürdig bewertet (oder eben nicht) noch vor mir, aber ich müsste natürlich vorher wissen wie ich da auftreten soll und mit welcher "Marschrichtung". Um Ideen bin ich sehr dankbar! |
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