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#1
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| Hallo, ich habe eine etwas verwirrende frage (zumindest für mich), ich hoffe jemand kann sie mir beantworten, denn auch auf den agenturen konnte mir das niemand aus dem stehgreif... also, ich bin am 09.04.09 aus der haft entlassen worden (hatte ein grlücksspielproblem). in haft habe ich die anwartschaftszeit auf alg1 erfüllt. am 14.04. begab ich mich für 4 mon auf eine stationäre therepie wegen eben dieses glücksspielproblems. der kostenträger war in dem fall der überörtliche sozialhilfeträger (bezirk oberbayern) da ich nicht rentenversichert war. diese schrieben ich hätte während der therapie anspruch auf alg2. also, alg 2 beantragt. Nun heisst es auf dem arbeitsamt (wo ich prüfen lassen wollte ob nun noch anspruch auf alg1 besteht) ich hätte erst alg1 und dann krankengeld beantragen müssen. ob die 4 monate therapie nun meine anwartschaftszeit "kaputtmachen" konnte mir nun auch keiner direkt sagen. äusserst ärgerlich, da ich, wenn ein anspruch vorhanden ist, eine umschulung bekommen würde, die für mich sehr wichtig ist. wer kann mir nun genaueres dazu sagen?? ist alles total verzwickt für mich.... besten dank im vorraus und viele grüsse andre |
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#2
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| Hey, Wenn du die Anwartschaft auf Alg1 erworben hast,so hast du auch Anspruch auf ALG1... Um Alg1 zu beziehen,musst du dem Arbeitsmarkt zur Vrfügung stehen,,heißt du musst gesund geschrieben sein.. Anwartschaftszeit Alg1 Rahmenfrist Es ist unerheblich ob du in Therapie warst...Anspruch bleibt bestehen.. Erlöschen des Anspruchs auf Alg1
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| vielen dank, nur was ich eben nicht ganz verstehe ist wie die 4 monate therapiedauer nun berechnet werden. vor dem antritt hatte ich ziemlich genau die 12 mon. anwartschaftszeit erfüllt, die 4 monate waren nun aber ja quasi beitragsfrei und ich erhielt eben kein übergangs/krankengeld sondern alg2..... aber was genau bedeutet das wenn ich die anwartschaftszeit einmal erfüllt habe dann bleibt sie 4 jahre lang bestehen (auch wenn ich die 4 monate ohne beiträge danach hatte)?? ich hatte den anspruch im grunde ja vor therapiebeginn (war knapp eine woche von entlassung bis therapiebeginn, da hatte ich nichts beantragt) nicht geltend gemacht, das ist unerheblich? gruss andre |
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#4
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| 4Jahre bleibt der Anspruch bestehen,wenn du ihn geltend gemacht hast(Beantragt).... Für dich zählt hier die Rahmenfrist... Von Heute,24.08.09 2 Jahre zurück(Rahmenfrist), 24.08.2007 Heißt:Wenn du vonn August 2007 bis heute 12 Monate AV beiträge gezahlt hast,hast du Anspruch... Unerheblich,was mit den 4 Monaten Therapie war... Die 12 Monate müssen in diesem Zeitrahmen fallen...Zeiten vor August 2007 zählen nicht mehr..
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