Fahrtkostenbeihilfe
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Fahrtkostenbeihilfe

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  #1  
Alt 11.04.2008, 21:17
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Hallo,

beginne ich Mai eine neue Arbeit ,bin seit April arbeitslos.
Mein Arbeitsweg beträgt ca.40km.
Möchte jetzt Fahrtkostenbeihilfe beantragen.
Braucht das AA die genauen Km oder langt es wenn ich Pi mal Dauen angebe?
Existiert eine Lohnobergrenze bis wie weit man Fahrtkostenbeihilfe bekommt.
Mir wurde was von max. 2000€ gesagt von einen bekannten, wenn man zukünftig mehr verdient bekommt man keine Beihilfe.

Grüße
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  #2  
Alt 11.04.2008, 23:40
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Du kannst Mobilitätshilfe nach § 45 SGB III und § 46 SGB III beantragen.

Ausserdem kannst du Einstiegsgeld nach § 29 SGB II beantragen.


Wenn du die genaue Kilometerzahl brauchst, die kannst du über einen Routenplaner aus dem Internet ermitteln.

Z.B.: WEB.DE - Routenplaner: schnell ans Ziel
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Geändert von nontestatum (11.04.2008 um 23:42 Uhr)
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  #3  
Alt 12.04.2008, 09:25
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Danke für die Info.
So wie ich es sehe gilt keine Einkommensobergrenze.
Wird bei der Fahrtkostenbeihilfe der einfache Weg oder Hin und Rückweg abgerechnet?

Grüße
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  #4  
Alt 12.04.2008, 10:15
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Soweit ich weiss, wird nur der einfache Weg gerechnet.
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