Familiengründung mit ALGI und ALGII +neue Wohnung
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Familiengründung mit ALGI und ALGII +neue Wohnung

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  #1  
Alt 05.07.2010, 11:42
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franzi-085 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Familiengründung mit ALGI und ALGII +neue Wohnung


Schönen guten Tag!!!

Also ich bin in der 31. Woche schwanger und bezieh ALGI(556€),mein Freund bezieht ALGII(325€). Ich wohne zur Zeit noch bei meinen Eltern und mein Freund hat nur eine kleine Wohnung. Wir hatten eine Wohungsbesichtung von einer 3-Zimmerwohnung (gibt nicht mehr),diese beträgt 90m² und hat eine Kaltmiete von 324€.
Meine Frage ist: Wenn ich die Wohnung auf mein Name nehme was erhalten wir dann noch und bekommt mein Freund dann noch ein Mietzuschuss???


Würde mich um schnelle Antworten freuen

Danke!!!
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  #2  
Alt 05.07.2010, 14:09
Benutzerbild von Counselor
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Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Familiengründung mit ALGI und ALGII +neue Wohnung

Bitte holt bei eurer ARGE Erkundigungen darüber ein, was wohnungsmässig "angemessen" ist.

Angemessen sind standardmäs
sig 45 qm für die erste Person und zusätzlich je 10 bis 15 qm für jede weitere Person. Ein Kind wird erst berücksichtigt, wenn es geboren wurde.

Zu grosse Wohnungen werden von der Arge auch akzeptiert, wenn die Miet
e stimmt. Aber bei den Nebenkosten dann auf die Quadratmeter achten.

Ihr benötigt ausserdem eine Umzugerlaubnis eurer
Arge

Ihr zählt nach § 7 SGBII als eine Bedarfsgemeinschaft.

In der ALG II - Bedarfsgemeinschaft unterliegst du dem SGB II und nicht mehr dem SGB III. Das ALG I wird voll angerechnet. Da du schwanger bist, kannst du Mehrbedarf beantragen (§ 21 SGBII), ausserdem gilt für dich der §10 SGBII).

Alle weiteren Einzelheiten besprecht ihr bitte mit eurer Arge oder Jobcenter.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag:
franzi-085 (14.07.2010)

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