| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Ich weiß nicht mehr weiter. Brauche hilfe weil ich durch meine Nachlässigkeit eventuell keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Ich kann das aber nicht genau sagen. Deswegen schilder ich mal was passiert ist. Vor ca. einem Jahr bin ich aus dem Ausland (Spanien), wo ich gearbeitet und ganz gut verdient habe, nach Deutschland wiedergekommen. Ich war ca 6 Monate in Spanien und davor habe ich seit meiner Ausbildung (2004-2007) immer Sozialabgaben gezahlt. Ich war nie Arbeitslos. Als ich aus Spanien wiederkahm dachte ich mir ich melde mich zwar arbeitslos, gebe aber den Antrag nicht ab, weil ich genug Geld hatte und vom Staat einfach nichts wollte. Klingt jetzt komisch aber als Kind habe ich von Sozialhilfe gelebt und bei dem Gedanken Geld vom Staat zu bekommen ist mir einfach nicht wohl. Ausserdem habe ich genug Geld auf der hohen Kante gehabt und ich wollte Urlaub machen. Mal so richtig ohne Auflagen und Einladungen von der Agentur für Arbeit. Schlimm genug das ich dachte das man die Welt einfach laufen lassen kann ohne das etwas passiert. Ich wollte von niemandem etwas und dachte das auch niemand was von mir will. Jetzt, ein Jahr später kommt es dicke. Krankenkassenbeiträge werden eingefordert. Ich habe kein Geld mehr. Ich habe versucht, oder besser ich versuche seit meine Sachbearbeiterin von der Agentur für Arbeit mir gesagt hat, das ich nachträglich noch ein recht auf Arbeitslosengeld habe da ich den Antrag damals abgholt aber nie abgegeben habe, es auch zu bekommen. Und seit dem werde ich nur hin und her geschoben. Jeder sagt mir etwas anderes. Ich Blicke einfach nicht mehr durch und lasse alles schleifen. Also nochmal meine genaue Frage. Ich habe laut meiner Sachbearbeiterin Anspruch auf mein ALG. Es liegen ein haufen Fehler bei der Beantragung vor. Meist Fristen die ich nicht eigehalten habe. Z.B. das ich mich nicht spätestes drei Tage nach meiner Ankuft in Deutschland Arbeitslos gemeldet habe. Kann es jetzt sein das mein kompletter Ansruch erlischt? Wegen Formalitäten??? Was muss ich machen? Wo kann ich mir hilfe holen? Jeder der denkt selber Schuld hat warscheinlich recht. Ist mir klar. Aber es ist jetzt leider doch dringend das ich ALG bekomme. Ich stehe quasi mit dem Rücken zur Wand. |
|
#2
| ||||
| ||||
| Zunächst müSstest du feststellen, ob du durch die Tätigkeit in Spanien Anspruch auf ALG I in Deutschland hast. Dazu benötigst du die entsprechenden Nachweise aus Spanien (E 301/ E 303), zuständig ist in Deutschland für ALG I die Agentur für Arbeit, die sagen dir dann, welche Nachweise du genau vorlegen musst. Die Gefahr besteht, dass durch Zeitablauf deine Ansprüche auf ALG I VERJÄHRT sind. Um ALG I zu erhalten, musst du der Agentur für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und Eigenbemühungen nachweisen können. Da du dich nicht gekümmert hast, wird der Antrag von damals keine weitere Wirkung mehr haben. Du kannst deinen Anspruch, sofern er nicht verjährt ist, durch einen neuen Antrag aktiviren, must dann aber auch der Agentur zur Verfügung stehen, eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und Bewerbungsbemühungen unternehmen. Da das etwas dauert, würde ich gleichzeitig ALG II beantragen, das ist aber eine andere Baustelle, zuständig ist die Arge/Jobcenter. Dafür benötigst du keine Anwartschaft, aber die deutsche Staatsbürgerschaft und bei dir müsste der Zustand der Bedürftigkeit vorliegen. ALG II kannst du aufstockend zu ALG I beziehenm, falls das ALG I zu niedrig sein sollte. Zitat:
Dabei wird möglicherweise auch dein Bankkonto mit einem Pfändungsbeschluss belegt, das heisst, dir droht die Kontenkündigung durch die Bank. Bitte informiere dich sofort zum Thema P-Konto und beantrage die Umwandlung deines Kontos in ein P-Konto. Die Problematik bitte ernst nehmen, ist das Konto zerschossen, wirds richtig ungemütlich, weil ein anderes Konto nicht so einfach zu bekommen ist. Ein P-Konto ist auch nicht unproblematisch, insbesondere bei zwei Zahlungseingängen im Monat wird es kompliziert, also z.B. ALG I am 1. des Monats und am 31. des Monats. Zusammenfassung: ALG I - Antrag stellen = Agentur für Arbeit ALG II - Antrag stellen = Arge/Jobcenter Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, um Pfändungen zu vernmeiden Warnung! Bei Beitragsrückständen geniesst du keinen Krankenversicherungsschutz, ausser du beziehst ALG II.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Antrag Gründungszuschuss VOR Gewerbeanmeldung??? | tesa18 | Finanzen und Fördermittel | 2 | 28.01.2010 07:36 |
| Antrag auf Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages | ruisi1893 | Arbeitsverträge | 3 | 01.10.2009 15:30 |
| Antrag in Bearbeitung - Überlegung mit Freund zusammenziehen | fortunagirl84 | ALG II/Hartz IV | 2 | 28.07.2008 19:41 |