Festanstellung und Gewerbeanmeldung
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Festanstellung und Gewerbeanmeldung

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  #1  
Alt 02.10.2009, 14:33
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Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin in einer Festanstellung und habe im September ein Gewerbe angemeldet. Bislang kann ich noch keine Bilanz (wie auch) vorweisen. Evtl. habe ich ab Januar keinen Job mehr. War dann 2 Jahre auf Steuerkarte beschäftigt. Habe ich dann überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld?

lg Horizont
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  #2  
Alt 12.10.2009, 21:59
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biadot befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

JA! Denn ausschlaggebend ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn du also innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate (muss nicht zusammenhängend sein) sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (also brav in die AV eingezahlt hast), hast du auch grundsätzlich einen Anspruch auf ALGI. Bsp. bei 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung = 6 Monate ALGI und bei 24 Monaten = 1 Jahr
LG
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  #3  
Alt 26.10.2009, 14:32
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Ja, Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und dürfen währen des ALG1 Bezugs sogar auch 15 Wochenstunden selbständig arbeiten. Mehr dazu in: Wann bekommen Sie Arbeitslosengeld Anspruch
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  #4  
Alt 26.10.2009, 14:33
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Hier können Sie Ihr Arbeitslosengeld 1 berechnen: Berechnung Arbeitslosengeld
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  #5  
Alt 26.10.2009, 14:44
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biadot befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo!
Achtung: Es dürfen während der Arbeitslosigkeit nur max. 14,9 Wochenstunden gearbeitet werden. ab 15 Wochenstunden würde die Agentur einen aus dem Bezug abmelden, da man nicht mehr zur Vermittlung zur Verfügung steht. Siehe SGBIII oder bei Agentur nachfragen.
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