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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin in einer Festanstellung und habe im September ein Gewerbe angemeldet. Bislang kann ich noch keine Bilanz (wie auch) vorweisen. Evtl. habe ich ab Januar keinen Job mehr. War dann 2 Jahre auf Steuerkarte beschäftigt. Habe ich dann überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? lg Horizont |
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#2
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| Hallo, JA! Denn ausschlaggebend ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn du also innerhalb der letzten 24 Monate mind. 12 Monate (muss nicht zusammenhängend sein) sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (also brav in die AV eingezahlt hast), hast du auch grundsätzlich einen Anspruch auf ALGI. Bsp. bei 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung = 6 Monate ALGI und bei 24 Monaten = 1 Jahr LG |
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#3
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| Ja, Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und dürfen währen des ALG1 Bezugs sogar auch 15 Wochenstunden selbständig arbeiten. Mehr dazu in: Wann bekommen Sie Arbeitslosengeld Anspruch |
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#4
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| Hier können Sie Ihr Arbeitslosengeld 1 berechnen: Berechnung Arbeitslosengeld |
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#5
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| Hallo! Achtung: Es dürfen während der Arbeitslosigkeit nur max. 14,9 Wochenstunden gearbeitet werden. ab 15 Wochenstunden würde die Agentur einen aus dem Bezug abmelden, da man nicht mehr zur Vermittlung zur Verfügung steht. Siehe SGBIII oder bei Agentur nachfragen. |
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