Fiktives Arbeitsentgelt nach vier Jahren Ausland
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Fiktives Arbeitsentgelt nach vier Jahren Ausland

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 25.08.2011, 11:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2011
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
StephanG2312 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Fiktives Arbeitsentgelt nach vier Jahren Ausland


Moin zusammen,

ich bin Kapitän, habe bis Mai 2011 vier Jahre bei einer italienischen Reederei gearbeitet, meinen Wohnsitz aber in Deutschland behalten. Von Juni bis August 2011 habe ich bei einer deutschen Reederei gearbeitet. Nun habe ich mich vorübergehend arbeitslos gemeldet. Entgegen der Aussage bei der Beantragung des ALG 1 wird mir nun im Bewilligungsbescheid mitgeteilt, dass mein Arbeitsverhältnis bei der ital. Reederei, welches für die Berechnung ja zugrunde gelegt worden wäre, kein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht sei und deshalb ein fiktives Arbeitsentgelt (Quali.Stufe 1 gem. § 132 Abs. 2 SGB III) zugrunde gelegt wird. Der dadurch resultierende Betrag im Bewilligungsbescheid ist dadurch natürlich deutlich niedriger als dass, was mir bei der Beantragung genannt wurde bzw. was bei Zugrundelegung der Tätigkeit in Italien herausgekommen wäre, da ich dort recht viel verdient habe. Als Nachweis für die ital. Tätigkeit habe ich Formular U1 vorgelegt.
Frage: Ist das rechtens oder nicht? Danke für Eure Hilfe...

Gruß

Stephan
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sprachkursgenehmigung im Ausland möglich? Mr. X Bewerbung allgemein 1 16.09.2008 19:26


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.