Moin zusammen,
ich bin Kapitän, habe bis Mai 2011 vier Jahre bei einer italienischen Reederei gearbeitet, meinen Wohnsitz aber in Deutschland behalten. Von Juni bis August 2011 habe ich bei einer deutschen Reederei gearbeitet. Nun habe ich mich vorübergehend arbeitslos gemeldet. Entgegen der Aussage bei der Beantragung des ALG 1 wird mir nun im Bewilligungsbescheid mitgeteilt, dass mein Arbeitsverhältnis bei der ital. Reederei, welches für die Berechnung ja zugrunde gelegt worden wäre, kein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht sei und deshalb ein fiktives Arbeitsentgelt (Quali.Stufe 1 gem. § 132 Abs. 2 SGB III) zugrunde gelegt wird. Der dadurch resultierende Betrag im Bewilligungsbescheid ist dadurch natürlich deutlich niedriger als dass, was mir bei der Beantragung genannt wurde bzw. was bei Zugrundelegung der Tätigkeit in Italien herausgekommen wäre, da ich dort recht viel verdient habe. Als Nachweis für die ital. Tätigkeit habe ich Formular U1 vorgelegt.
Frage: Ist das rechtens oder nicht? Danke für Eure Hilfe...
Gruß
Stephan