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#1
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| Hallo Foumsmitglieder suche einen Rat/ Tipp für folgendes Problem Ein Freund von mir ist seit ca 1 Monat arbeitslos/ arbeitssuchend gemeldet und bezieht ALG1 Nun hat er ein Angebot bekommen für einen Job ab 01.10.10 ( im öffentlichen Dienst) - vorher müsste er allerdinge einen Kurs machen ( Dauer 4 Wochen) um dann sicher in diesen Job einzusteigen. Und hier beginnt das Problem : Dieser Kurs kostet € 900.-- und die Arbeitsagentur verweigert ihm die Zahlung hierfür, mit der Begründung, dass er eine abgeschlossene Ausbildung habe ( stimmt, im Einzelhandel mit schlechten Aussichten auf eine neue Anstellung) er ist bereit sich das Geld u.U. zu leihen und den Kurs selber zu finanzieren - daraufhin meint seine SB in der Agentur, dass er sich dann vom Arbeitsamt abmelden müsse und für die Zeit des Kurses keine Leistungen bekäme und ebenfalls nicht krankenversichert sei..................... Gibt es da irgendwo, irgendwie einen §en der dies unterstützt bzw einen solchen, der dagegen spricht ???????????? wäre dankbar für jeden Hinweis |
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#2
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| Weiterbildungsmassnahmen, die die Agentur für Arbeit bezahlt, sind "Kann"-Leistungen, keine "Muss"-Leistungen. Die Ablehnungsbegründung mit Hinweis auf eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht stichhaltig, weil die §§ 77 SGB III ... Weiterbildungsmöglichkeiten vorsehen, es ist eben nur die Frage, ob die Agentur will .. Dieses 900€-Bildungsangebot sollte man näher unter die Lupe nehmen, und zwar kritisch. Wenn da ein Vermittler oder was auch immer einen kostenpflichtigen Kurs anbietet, mit der denkbaren "Möglichkeit", in einem Job im öffentlichen Diebst beschäftigt zu werden, dann ist der Kurs keinen Pfifferling wert.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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