Förderun bei ALG1 durch Arbeitsagentur ?
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Förderun bei ALG1 durch Arbeitsagentur ?

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  #1  
Alt 26.08.2010, 17:07
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Standard Förderun bei ALG1 durch Arbeitsagentur ?


Hallo Foumsmitglieder

suche einen Rat/ Tipp für folgendes Problem

Ein Freund von mir ist seit ca 1 Monat arbeitslos/ arbeitssuchend gemeldet und bezieht ALG1

Nun hat er ein Angebot bekommen für einen Job ab 01.10.10 ( im öffentlichen Dienst) - vorher müsste er allerdinge einen Kurs machen ( Dauer 4 Wochen) um dann sicher in diesen Job einzusteigen.

Und hier beginnt das Problem :
Dieser Kurs kostet € 900.-- und die Arbeitsagentur verweigert ihm die Zahlung hierfür, mit der Begründung, dass er eine abgeschlossene Ausbildung habe ( stimmt, im Einzelhandel mit schlechten Aussichten auf eine neue Anstellung)

er ist bereit sich das Geld u.U. zu leihen und den Kurs selber zu finanzieren - daraufhin meint seine SB in der Agentur, dass er sich dann vom Arbeitsamt abmelden müsse und für die Zeit des Kurses keine Leistungen bekäme und ebenfalls nicht krankenversichert sei.....................

Gibt es da irgendwo, irgendwie einen §en der dies unterstützt bzw einen solchen, der dagegen spricht ????????????

wäre dankbar für jeden Hinweis
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  #2  
Alt 27.08.2010, 01:38
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Förderun bei ALG1 durch Arbeitsagentur ?

Weiterbildungsmassnahmen, die die Agentur für Arbeit bezahlt, sind "Kann"-Leistungen, keine "Muss"-Leistungen.

Die Ablehnungsbegründung mit Hinweis auf eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht stichhaltig, weil die §§ 77 SGB III ...
Weiterbildungsmöglichkeiten vorsehen, es ist eben nur die Frage, ob die Agentur will ..

Dieses 900€-Bildungsangebot sollte man näher unter die Lupe nehmen, und zwar kritisch. Wenn da ein Vermittler oder was auch immer einen kostenpflichtigen Kurs anbietet, mit der denkbaren "Möglichkeit", in einem Job im öffentlichen Diebst beschäftigt zu werden, dann ist der Kurs keinen Pfifferling wert.
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  #3  
Alt 27.08.2010, 01:41
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Standard AW: Förderun bei ALG1 durch Arbeitsagentur ?

Zitat:
daraufhin meint seine SB in der Agentur, dass er sich dann vom Arbeitsamt abmelden müsse und für die Zeit des Kurses keine Leistungen bekäme und ebenfalls nicht krankenversichert sei.....................
Diese Aussage ist soweit korrekt, der § 119 SGB III verlangt, dass man der Agentur für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung steht. Bei einer Schulung steht man der Agentur eben nicht zur Verfügung.
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