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#1
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| Hallo! Habe folgendes Problem: Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2008 selbst gekündigt und das Arbeitsamt hat deswegen eine dreimontige Sperrzeit verhängt. Am 07.04.2008 habe ich ein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen, bin aber während der Probezeit gekündigt worden. Besteht die ursprüngliche verhängte Sperrzeit nun weiter (sie war ja wegen der neuen Arbeitsaufnahme nur sechs Tage gelaufen) oder habe ich jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag meiner neuen Arbeitslosigkeit? Danke für Eure Hilfe! |
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#2
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| Die Sperrzeit läuft weiter. Grund: Du hast Arbeitslosigkeit verursacht, weil du deinen alten Job selber aufgegeben hast. Solltest du wegen der Sperrzeit bedürftig werden, kannst du ALG II beantragen. Aber auch hier würde die Sperrfrist aus ALG II wirken, und zwar so, dass der Regelsatz von 351€ um 30% gekürzt wird.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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