Frage mit 58 Jahren Arbeitslos
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Frage mit 58 Jahren Arbeitslos

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  #1  
Alt 11.04.2010, 21:17
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maxibono befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Frage mit 58 Jahren Arbeitslos


Hallo ich hätte eine frage für mein Vater ,und zwar mein vater wird in Juli 58 Jahre alt und sein Arbeitgeber hat zu ihm gesagt das er im Juli 2010 seine kündigung mit einer frist von 6 monaten bekommt,also das heist ab februar 2011 wird er arbeitslos.So jetzt die Frage Mein Vater möchte wissen ob er vom arbeitsamt alle 24 monate arbeitslosigkeit was ihm zusteht auf einmal bezahlt werden kann,und somit möchte er für immer zurück in italien uund ist nicht gezwungen noch bis zur renten zeit hier in deutschland zu bleiben da er sowieso mit 60 jahren in italien seine rente erhalten kann.Gibt es so ein gesetz oder sowas ähnliches? Danke
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  #2  
Alt 11.04.2010, 23:08
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Das Arbeitslosengeld ALG I ist eine Leistung aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung und kein angesparter Vvermögensanspruch.

Wenn dein Vater ALG I beziehen möchte, muss er sich in Deutschland aufhalten und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Ich rate dazu, dass er sich sofort arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit meldet.

Gibt es eine Abfindung?
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  #3  
Alt 12.04.2010, 15:48
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Ist man überhaupt mit 58 jahren vermittelbar für den arbeitsmarkt? es gibt doch das gesezt 303 oder wie es sich nennt?
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  #4  
Alt 12.04.2010, 17:57
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wombat befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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du meinst sicher die 58er-Regelung. Die ist mittlerweile abgelaufen

Arbeitsrecht aktuell: 08/021 Nach der 58er-Regelung:

d.h. für deinen Papa gilt leider:

Zitat:
Für die Bezieher von Arbeitslosengeld I, die keine Altfälle sind, führt das Auslaufen der 58er-Regelung zur Teilnahme an den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur, gefährdet aber im Übrigen nicht ihren Leistungsbezug, da Arbeitslosengeld I nicht gegenüber einer von der gesetzlichen Rentenversicherung geleisteten Rente nachrangig ist.
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  #5  
Alt 12.04.2010, 18:17
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Bekannter von mir hat behauptet das mein vater aber in italien leben kann und arbeitslosengeld monatlich in italien empfängt.Mein Vater wurde schon genehmigt das er mit 60 jahren und 7 monaten in frührente gehen kann mit 10% verlust
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  #6  
Alt 12.04.2010, 19:54
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Ich glaube dein Bekannter hat da was durcheinandergewürfelt. Der weitere Bezug von ALG I im europäschischen Ausland ist zwar möglich, aber das ist an die Bedingung der Arbeitssuche in dem betreffenden Land geknüpft. Wenn man innerhalb von 3 Monaten nix gefunden hat muss man nach Deutschland zurück oder man ist raus aus dem ALG I-Bezug.
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