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#1
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| Hallo ich hätte eine frage für mein Vater ,und zwar mein vater wird in Juli 58 Jahre alt und sein Arbeitgeber hat zu ihm gesagt das er im Juli 2010 seine kündigung mit einer frist von 6 monaten bekommt,also das heist ab februar 2011 wird er arbeitslos.So jetzt die Frage Mein Vater möchte wissen ob er vom arbeitsamt alle 24 monate arbeitslosigkeit was ihm zusteht auf einmal bezahlt werden kann,und somit möchte er für immer zurück in italien uund ist nicht gezwungen noch bis zur renten zeit hier in deutschland zu bleiben da er sowieso mit 60 jahren in italien seine rente erhalten kann.Gibt es so ein gesetz oder sowas ähnliches? Danke |
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#2
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| Das Arbeitslosengeld ALG I ist eine Leistung aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung und kein angesparter Vvermögensanspruch. Wenn dein Vater ALG I beziehen möchte, muss er sich in Deutschland aufhalten und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ich rate dazu, dass er sich sofort arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit meldet. Gibt es eine Abfindung?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ist man überhaupt mit 58 jahren vermittelbar für den arbeitsmarkt? es gibt doch das gesezt 303 oder wie es sich nennt? |
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#4
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| du meinst sicher die 58er-Regelung. Die ist mittlerweile abgelaufen Arbeitsrecht aktuell: 08/021 Nach der 58er-Regelung: d.h. für deinen Papa gilt leider: Zitat:
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#5
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| Bekannter von mir hat behauptet das mein vater aber in italien leben kann und arbeitslosengeld monatlich in italien empfängt.Mein Vater wurde schon genehmigt das er mit 60 jahren und 7 monaten in frührente gehen kann mit 10% verlust |
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#6
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| Ich glaube dein Bekannter hat da was durcheinandergewürfelt. Der weitere Bezug von ALG I im europäschischen Ausland ist zwar möglich, aber das ist an die Bedingung der Arbeitssuche in dem betreffenden Land geknüpft. Wenn man innerhalb von 3 Monaten nix gefunden hat muss man nach Deutschland zurück oder man ist raus aus dem ALG I-Bezug.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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