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#1
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| Hallo liebe Kollegen, um es kurz zu machen. War 18 Jahre fest angestellt und bin dann den Heuschrecken zum Opfer gefallen. Seit 01.02.09 beziehe ich ALG I. Anspruch 12 Monate. Von einem Bekannten bekam ich das Angebot ein Gewerbe zu pachten. Die Agentur fand das auch supi, ich habe alle Seminare für Gründungszuschuss besucht, Erlaubnis erhalten und meinen Antrag ausgehändigt bekommen. Eingereicht hab ich noch nichts. Leider gibt es jetzt beim Pachtvertrag wegen der Klauseln Befürchtungen. Ich würde mir das Ganze erst mal lieber ansehen. Mein Verpächter wäre dazu auch bereit. Meine Frage: Wenn ich jetzt zum 01.05.09 meine Arbeitslosigkeit beende. Ohne Förderung. Also auf eigene Kosten. Einen Pachtvertrag nur bis Ende Oktober 2009 abschließe ( Saisongeschäft). Mich dann wieder arbeitslos melde ( 9 Monate ALG I Anspruch hab ich ja noch ) und mein Gewerbe wieder abmelde; kann ich dann auf ein gleiches Gewerbe bzw. ein neues Gewerbe mit einem ähnlichen Zeck, in 2010 Gründungszuschuss beantragen? Oder muss ich auch ohne Förderung 24 Monate pausieren? Eigentlich halte ich die Idee für gut, dass ich mir die Sache auf eigenes Risiko erst mal ansehe. Dann entweder mit meinen 9 Restmonaten ein Angestelltenverhältnis o.ä. suche oder mit Zuschuss und neuem Pachtvertrag für 10 Jahre ernsthaft in die Selbständigkeit gehe. Nach meinem Rechtsempfinden sollte das klappen. Im Antrag steht keine Klausel ob ich schon mal ein Gewerbe hatte. 1 Tag arbeitslos wäre ich auch, Anspruch besteht und die 90 Tage sind auch vorhanden. Businessplan wäre dann eh mal wirklich was reeles und Planprüfung sollte bei einer lukrativen Pacht mir Erfahrungen dann auch kein Thema sein. Danke für Eure Meinungen. Steh leider unter Zeitdruck zwecks Unterschrift Part1. SchöGrü Seetiger |
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#2
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| Laut Durchführungsanweisungen der BA müsste es so gehen. Habe nichts gefunden was dagegen spricht. Um ganz sicher zu gehen sprich mit der Agentur! |
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