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#1
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| hi ich bin 19 jahre alt, und bin in moment obdachlos. Also meine mutter hat mich vor 1 woche aus der wohnung abgemeldet und raus geworfen. Bekomme ich eine wohnung bezahlt ? Wenn ja was muss ich machen um so eine wohnung zu kriegen. |
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#2
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| Sofort zur Arge,,,deine Situation schildern...Wovon lebst Du???Arbeitest Du??
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| also zurzeit hab ich bei meiner freundin gewohnt, und habk kein einkommen also kein geld ![]() Bei ARGE war ich.. die haben aber zurzeit nichts gesagt und gemacht |
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#4
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| Stelle einen Antrag...Schriftlich auf ALG2...Gleichzeitig Antrag auf eigene Wohnung....auch schriftlich... Den Antrag MUSS die Arge annehmen... Wenn deine Eltern Einkommen haben,werden sie für dich aufkommen müssen...Aber das wird die Arge schon klären....
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#5
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| kannste mir noch sagen bei welchem amt muss ich die anträge beantragen ???? |
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#6
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
Kuba (01.03.2010) | ||
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#7
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| @ Kuba: Vielleicht schilderst du erstmal, was vorgefallen ist. Wenn du bedürftig bist, sind deine Eltern nach SGB II verpflichtet, dich zu versorgen, und zwar solange, bis du 25 bist. Deine Eltern müssen dich ab 18 nicht unbedingt in der elterlichen Wohnung beherbergen, wenn sie sich aber weigern, wird die Arge/Jobcenter deine Eltern je nach Einkommen/Vermögen zur Kasse bitten. Eine eigene Wohnung wird man dir nur zahlen, wenn dies nach § 22 SGB II sozial begründet ist. Man wird dir die Wohnung nicht zahlen, wenn da jemandem nur ein Pfurz quersitzt. Die Kosten der Unterkunft entfallen auf die Kommunen, und da die Kommunen alle pleite sind, wird man sich mit Händen und Füssen wehren, derartige Kosten zu übernehmen. Die Arge/Jobcenter wird sich auch nicht darum kümmern, dass du eine Wohnung erhälst, sie wird ggf. nur die Kosten der Unterkunft bewilligen. Um die Anmietung einer Wohnung wirst du dich selber kümmern müssen. Achtung: keine Mietverträge unterschreiben, ein Mietvertrag muss erst von der Arge/Jobcenter genehmigt werden. Wenn du sofort ein Quartier brauchst, musst du dich an die Wohnraumnothilfe/Wohnraumsicherungsstelle deiner Kommune wenden, meistens zu finden unter Soziales - Obdachlosigkeit. Da du 19 bist, kannst du evtl. noch die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Wende dich sofort an dieses! Um ALG II in Anspruch nehmen zu können, musst du erreichbar sein und deine Post täglich persönlich entgegennehmen können (Erreichbarkeitsanordnung). Fehlt diese Voraussetzung, hast du keinen Anspruch auf ALG II.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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| mal ne frage wegen wohnung hab | schaubis2 | ALG II/Hartz IV | 2 | 18.02.2007 22:20 |