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#1
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| Hallo ich habe ein problem .....ich sitze hier vor dem Wohngeldantrag und komm nicht mehr klar .Es ist so das ich mit meiner freundin seit 2jahren zusammen wohne und Finanziell alles Rosig war ,jetzt sind wir aber beide Arbeitslos geworden ....Meine Freundin bekommt 657.84 ALG1 und ich bekomme 326.26ALG1 unsere Miete liegt Monatlich bei 477,99 . Meine Freundin ist alleinige Mieterin der Wohnung und wir teilen uns die Miete .Mir bleibt dann noch für den rest des Monats 87,26,- ist ja nicht gerade viel was mir da zum Leben bleibt . Wer von uns beiden muss denn jetzt nun den Antrag auf wohngeld stellen ? Muss ein Untermietvertrag beigefügt werden ? Kann das Wohngeld nicht als Bedarfgemeinschaft beantragt werden ? Bitte um Hilfe ^^ |
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#2
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| Der Hauptmieter der Wohnung muß den Antrag stellen,in diesem Fall deine Freundin,sie muß dich aber im Antrag mit angeben....
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#3
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| Ok aber muss ein Untermietvertrag beigefügt werden ?? |
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#4
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| Nein,muss nicht,nur dein Einkommen muss angegeben werden..(Alg1)
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#5
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| Also sehe ich das dann richtig das unser einkommen dann quasi zusammen gezogen wird ...... und wenn der betrag abzüglich miete dann unter 700euro fällt müsse es doch eigentlich bewilligt werden . |
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#6
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#7
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| den Antrag nur rechtzeitig stellen; denn Wohngeld wenn berechtigt, wird ab dem Tage der Antragstellung bezahlt. Nicht rückwirkend Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#8
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| @ wellen Nicht ab dem Tag, sondern ab Monat in dem der Antrag gestellt wird..
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