Frage zum Wohngeld in einer bedarfsgemeinschaft
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Frage zum Wohngeld in einer bedarfsgemeinschaft

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  #1  
Alt 11.10.2009, 16:32
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Standard Frage zum Wohngeld in einer bedarfsgemeinschaft


Hallo ich habe ein problem .....ich sitze hier vor dem Wohngeldantrag und komm nicht mehr klar .Es ist so das ich mit meiner freundin seit 2jahren zusammen wohne und Finanziell alles Rosig war ,jetzt sind wir aber beide Arbeitslos geworden ....Meine Freundin bekommt 657.84 ALG1 und ich bekomme 326.26ALG1 unsere Miete liegt Monatlich bei 477,99 .

Meine Freundin ist alleinige Mieterin der Wohnung und wir teilen uns die Miete .Mir bleibt dann noch für den rest des Monats 87,26,- ist ja nicht gerade viel was mir da zum Leben bleibt .

Wer von uns beiden muss denn jetzt nun den Antrag auf wohngeld stellen ?
Muss ein Untermietvertrag beigefügt werden ?
Kann das Wohngeld nicht als Bedarfgemeinschaft beantragt werden ?

Bitte um Hilfe ^^
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  #2  
Alt 11.10.2009, 17:00
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Der Hauptmieter der Wohnung muß den Antrag stellen,in diesem Fall deine Freundin,sie muß dich aber im Antrag mit angeben....
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  #3  
Alt 11.10.2009, 18:11
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Ok aber muss ein Untermietvertrag beigefügt werden ??
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  #4  
Alt 11.10.2009, 18:28
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Nein,muss nicht,nur dein Einkommen muss angegeben werden..(Alg1)
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  #5  
Alt 11.10.2009, 19:26
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Also sehe ich das dann richtig das unser einkommen dann quasi zusammen gezogen wird ...... und wenn der betrag abzüglich miete dann unter 700euro fällt müsse es doch eigentlich bewilligt werden .
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  #6  
Alt 12.10.2009, 05:32
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Ja,das einkommen von euch wird zusammengerechnet..

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  #7  
Alt 12.10.2009, 08:08
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Standard Ihr müsst

den Antrag nur rechtzeitig stellen; denn Wohngeld wenn berechtigt, wird ab dem Tage der Antragstellung bezahlt. Nicht rückwirkend

Gruss

wellen
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  #8  
Alt 12.10.2009, 14:33
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@ wellen

Nicht ab dem Tag, sondern ab Monat in dem der Antrag gestellt wird..
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