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  #1  
Alt 29.04.2010, 07:18
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Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir ja einer weiter helfen:

Ich habe 2003 mal für ein paar Monate ALG 1 bezogen und war danach durchgehend beschäftigt. Habe allerdings den Arbeitgeber vor 8 Monaten gewechselt. Es wurde aber extra so gemacht, dass kein Tag zwischen dem neuen und alten Arbeitsvertrag liegt.

Nun werde ich ab 01.05.2010 wieder ALG 1 beziehen. Werden mir diese paar Monate nun bei der Dauer des Bezuges angerechnet oder stehen mir die vollen 12 Monate zu?
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  #2  
Alt 29.04.2010, 07:28
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Aus 2003

also vor 7 Jahren - wird meines Wissens gar nichts mehr angerechnet.
Hier sind ja die Aufbewahrungsfristen für derartige Dokumente schon verstrichen. Genau das sagte mir gestern eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur, als ich ein Dokument was den Bruttoerhalt des ALG 1 aus den Jahren 2003 + 2004 bestätigt, anforderte.

Dauer Arbeitslosengeld 1 I - Arbeitslosengeld Bezugsdauer


Gruss


wellen
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  #3  
Alt 29.04.2010, 07:59
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Du hast volle Anwartschaft auf ALG I erworben.

Zitat:
Habe allerdings den Arbeitgeber vor 8 Monaten gewechselt.
Die Umstände des Wechsels sind hier nicht näher erläutert, es könnte eine Situation eintreten, dass man hier eine Leistungssperre von drei Monaten verhängt, für den Fall, dass man aus dem Arbeitgeberwechsel eine schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles herleiten kann.

Beispiel: du wechselst von einem unbefristeten Arbeitsvertrag in ein befristetes Arbeitsverhältnis.
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  #4  
Alt 29.04.2010, 09:58
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Nonte,das ist nicht Richtig....

Da die Beschäftigung länger als 2 Monate bestanden hat...ist das Unerheblich...
Sperrzei, ist in diesem Fall ausgeschlossen...

Siehe hier,Seite 45 Punkt 17 Letzter Satz...
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Geändert von tyron01 (29.04.2010 um 10:42 Uhr)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag:
nontestatum (29.04.2010)

  #5  
Alt 29.04.2010, 13:09
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Das mit dem Arbeitgeber war so:

Ich habe Ende August erfahren, dass ich zum 31.10.2009 gekündigt werde (das Arbeitsverhältnis war unbefristet).
Dann habe ich zum 07.09.2009 relativ schnell eine neue Stelle gefunden (befristet bis 30.04.2010) und bin aus meinem Arbeitsvertrag per Aufhebungsvertrag vorzeitig raus.
Normaler Weise dürfte es deshalb doch keine Probleme geben, oder? Ich hab halt nur die Chance genutzt, anstatt ab 01.11.09 arbeitslos zu sein.
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  #6  
Alt 29.04.2010, 13:12
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In deinem Fall ist eine Sperre Unmöglich..

Du hast den vollen Anspruch von 12 Monaten ALG1 erworben...
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  #7  
Alt 29.04.2010, 13:20
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