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#11
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| Hier wäre Wichtig zu wissen,um was es sich Handelt. Übergangsgebührnisse oder Übergangsbeihilfe.Wurde die Summe Einmalig gezahlt Handelt es sich sehr Wahrscheinlichh um eine Übergangsbeihilfe,die nicht auf das ALG1 Angerechnet werden sollte.
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#12
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| Ja war und ist eine Einmalzahlung. Sprich Beihilfe und da können die nichts sagen von wegen "Nehmen Sie das um erstmal über die Runden zu kommen" ? Ich meine das Geld ist sowieso weg aufgrund Ausgleich von Schulden. Bzw. wie würde das denn dann gehandelt werden wenn ich das Geld für Schuld ausgleiche genutzt habe/hätte? |
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#13
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| Die Übergangsbeihilfe,,ist für die Wiedereingliederung in dem Zivilien Leben gedacht...Nicht zum Lebensunterhalt. Also nicht Anrechnungsfähig auf das ALG1.
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#14
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| Hallo zusammen, bin wieder da :9 habe nun meinen Bescheid und Bewilligung bekommen. Nunja habe da direkt die nächste Frage.. ich wurde ja wie gesagt aus Gesundheitlichen gründen beim Bund entlassen.. ich bekomme aber jetzt erst meine Krankenkarte und will nun vorerst meine ganzen Arztgänge machen und werde sicherlich krank geschrieben aber dennoch hab ich bereits ein Stellenangebot zugesandt bekommen was ich überhaupt nicht machen will es ist so das ich 2008 im Sept. beim Bund meinen C Führerschein bekommen habe aber seitdem nicht mehr gefahren bin und auch nicht wirklich Interesse habe LKW zu fahren..und habe dafür ein Stellenangebot bekommen was kann ich nun tun? |
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#15
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| Du musst dich sofort (!) bewerben. Das heisst aber nicht, dass der potentielle Arbeitgeber gleich einstellt. Kommt es zu einem Bewerbungsgespräch, kannst du mit diesem Arbeitgeber die Einzelheiten klären. Wenn der Arbeitgeber hört: gesundheitliche Einschränkungen und keine Fahrpraxis, bist du wahrscheinlich sowieso aus dem Rennen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#16
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| Zitat:
Was zumutbar ist, ist bei ALG I im § 121 SGB III und bei ALG II im § 10 SGB II/ § 2 SGB II geregelt. Wenn du gesundheitlich eingeschränkt bist und nicht mehr jede Arbeit annehmen kannst, musst du von der Agentur oder Arge eine amtsarztliche Untersuchung ansetzen lassen, damit die Befunde berücksicht werden und in die Eingliederungsvereinbarung hinsichtlich der Zumutbarkeit von Arbeit einfliessen können.
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#17
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| Aha d.h also in dem schreiben steht Bewerbung auch Telefonisch muss ich dort nun anrufen? |
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#18
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| Amtsarzt? Also mein Normaler Hausarzt der mir bescheinigen würde das ich momentan Arbeitsunfähig bin zählt das nicht? Es ist so das bei der Bundeswehr bei mir nach einem Unfall eine Zyste im Kopf gefunden wurden ist... nach dem bzw seit dem Unfall habe ich täglich starke Kopfschmerzen..nicht nur das mein Rücken sowie mein Knie ist nicht mehr Belastbar.. Was ist denn wenn ich mich Telefonisch dort bewerbe und sage das für mich selbst keine Interesse besteht LKW zu fahren? ich meine Fahrpraxis hab ich keine bzw das letzte mal gefahren im Sept. 2008 |
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#19
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| Zitat:
Wenn dort steht, dass du dich schriftlich zu bewerben hast, musst du dich schriftlich bewerben. Du kannst dich natürlich auch dann zusätzlich telefonisch bewerben, wenn der Arbeitgeber dies wünscht. Das kann man dann auch schön miteinander verbinden: ich bedanke mich für das ausführliche Telephongespräch mit Ihrer Frau xyz, bitte gestatten Sie mir, dass ich Ihnen nun meine ausführlichen Bewerbungsunterlagen überreiche ... Bewirbst du dich nur telefonisch, muSst du ausführlich Buch führen, das heisst: Namen des Gesprächspartners, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit, Gegenstand und Dauer des Gesprächs. Deine Telephonrechnung sollte dann einen Einzelverbindungsnachweis aufweisen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#20
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| Ja also hab dort gerade mal spontan angerufen .. der Herr am Telefon sagte das schon mehrere Leute angerufen haben und ich mich doch bitte am Donnerstag nochmal melden soll. |
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