Fragen zu Maßnahmen/Seminaren
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Fragen zu Maßnahmen/Seminaren

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  #1  
Alt 18.08.2009, 16:51
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Ab wann können eigentlich Maßnahmen erfolgen, gleich nach Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung?

Und wie ist das in meinem Fall, wo ich wegen meiner schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf ALG1 habe?

Können die mir da ein Seminar bundesweit aufdrücken oder kann das nur nach den vier Monaten sein?

Und wie teuer könnte sowas werden? Muss man da nie was draufzahlen und wie viel muss man max. zahlen wenn man es ablehnt und dann die Vermittlungssperre von 12 Wochen in Kauf nimmt?
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  #2  
Alt 18.08.2009, 21:02
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Zitat:
Zitat von zwergnase Beitrag anzeigen
Ab wann können eigentlich Maßnahmen erfolgen, gleich nach Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung?


Ja

Und wie ist das in meinem Fall, wo ich wegen meiner schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf ALG1 habe?

Es kommt darauf an, ob die Agentur die Notwendigkeit einer Massnahme sieht und ob gerade entsprechende Kurse zur Verfügung stehen ...

Können die mir da ein Seminar bundesweit aufdrücken oder kann das nur nach den vier Monaten sein?

Welche vier Monate ?

Bundesweites Seminar? Das würde ich eher als unüblich ansehen. ich gehe davon aus, dass Seminare/Kurse usw. reginonal angesiedelt sind, also sich höchstens auf Nachbarstädte erstrecken.

Und wie teuer könnte sowas werden? Muss man da nie was draufzahlen und wie viel muss man max. zahlen wenn man es ablehnt und dann die Vermittlungssperre von 12 Wochen in Kauf nimmt?

Wenn die Agentur dich in eine Massnahme vermittelt, musst du nichts zuzahlen, evtl. Fahrtkosten, achte deshalb bitte auch auf Fahrtkostenerstattung. Das müsste dann ebenfalls in der EGV vereinbart werden. Ich rate aber ausdrücklich dazu, die gewährte Massnahme nicht eigenmächtig abzubrechen, dann kommen nämlich Eigenanteile auf einen zu. Wie hoch die Selbstbeteiligung dann ist, steht mit in der EGV. massnahmen sind üblicherweise recht teuer, du kannst also davon ausgehen, dass Selbstbeteiligungen ruinös sind.

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  #3  
Alt 18.08.2009, 22:15
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Zitat:
Zitat von zwergnase Beitrag anzeigen
Ab wann können eigentlich Maßnahmen erfolgen, gleich nach Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung?

Sie können dich in jede Maßnahme stecken. z. B. Bewerbungstrainig

Und wie ist das in meinem Fall, wo ich wegen meiner schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf ALG1 habe?

Gerade in deinem Fall kann es zum Beispiel eine Trainigsmaßnahme sein, um dir verschiedene Berufe näher zu bringen.

Können die mir da ein Seminar bundesweit aufdrücken oder kann das nur nach den vier Monaten sein?
Nein, nur in deiner Stadt un im Umland, wo es dafür Bildungträger gibt.

Und wie teuer könnte sowas werden? Muss man da nie was draufzahlen und wie viel muss man max. zahlen wenn man es ablehnt und dann die Vermittlungssperre von 12 Wochen in Kauf nimmt?
Die Kosten werden vom Arbeitsamt getragen, oder es gibt Fahrgeld vom Bildungträger. Ablehnen kannst du es nicht, sonst gibt es eine Sperre.
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