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#1
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| Freie Berufswahl, Ablehnung einer angebotenen Arbeit Hallo ich habe eine Frage und zwar ich wurde gekündigt und habe Kündigungsschutzklage erhoben( siehe andere Frage ) da die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Nun sagte mir Mein berater vom Arbeitsamt das ich jede Arbeit annhemen muss ansonsten würde ich eine Sperrzeit erhalten. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses vereiteln. Dies gilt auch für "vorübergehende" Beschäftigungen sowie für Arbeitsangebote, die Ihnen bereits vor dem Ende des auslaufenden Arbeitsverhältnisses unterbreitet werden. Die Dauer einer solchen Sperrzeit wird nach der Anzahl der Verstöße in drei, sechs und zwölf Wochen gestaffelt. Doch in deutschland gibt es doch das Recht auf freie Berufswahl!!! Grundgesetz Art. 12 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. so zur Erklärung: Ich habe eine Ausbildung begonnen und habe im Sommer 2009 die Abschlusprüfung Nun bin ich auf der Suche nach einem Betreib wo ich nun die Ausbildung beenden kann ( gerne auch Praktikum im bereich Verkauf!!! kann das Arbeitsamt nun von mir verlangen das ich jede Arbeit annehmen soll ( wobei die vorgegebene Arbeit vielleicht die Ausbildung gefärden kann??) Sicher ich muss dabei sagen das ich zur Zeit ALG II erhalte und ab feb erhalte ich dann ALG I (die Sperrzeit ist zuende) Gruß Geändert von sv-508809@versanet.de (27.01.2009 um 15:59 Uhr) Grund: Etwas vergessen |
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#2
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| Hallo, zunächst zu deinem Argument mit dem Grundgesetz -hört man fast täglich auf der Arbeit): Richtig, du hast eine freie Berufswahl! Auch die Agentur kann dich nicht dazu zwingen, eine bestimmte Beschäftigung gegen deinen Willen auszuüben und das tut sie ja auch nicht! Wie schon gesagt, dich zwingt keiner, dich zwingt aber auch keiner, eine Versicherungsleistung in Form von Alg zu beantragen. Du musst halt nur damit rechnen, dass in diesem Fall kein Alg mehr gezahlt wird. Wenn du die Sperrzeit annimmst, sagt ja schließlich auch keiner mehr etwas! Diese Vorgabe, das du jede Bechäftigung annimmst hast du ja schließlich auch unterschrieben! Schließlich lautet die erste Frage im Antrag auf Arbeitslosengeld: Ich werde jede Möglichkeit nutzen, um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden -ja- -nein- ? Aber mach dir nicht so ein Kopf, wenn du deine Ausbildung beenden willst, wird dir da auch keiner Steine in den Weg legen, vorausgesetzt, du arbeitest mit und sitzt nicht unnötig rum! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tobs für den nützlichen Beitrag: | ||
Eauvive (29.01.2009) | ||
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