Freiwillig auf ALG 1 verzichten?! incl. Kritik an Maßnahme der AfA
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Freiwillig auf ALG 1 verzichten?! incl. Kritik an Maßnahme der AfA

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  #1  
Alt 10.08.2009, 11:20
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Ausrufezeichen Freiwillig auf ALG 1 verzichten?! incl. Kritik an Maßnahme der AfA


Hallo,

habe jetzt Ende Juli meine Ausbildung ziemlich erfolgreich abgeschlossen und bin momentan arbeitssuchend mit Bezug von ALG1. Allerdings habe ich momentan einige Bewerbungen am laufen und bin selbstständig sehr um eine neue Arbeitsstelle bemüht.
Problem: Nun hat mir die Agentur für Arbeit eine Maßnahme aufgedrückt, dessen Sinn ich mehr als bezweifle. Zwei Mal wöchentlich von 9-15 Uhr Bewerbungstraining.
Ich habe durchaus schon Vorstellungsgespräche bei namhaften Firmen gehabt, wo mir zum wiederholten Mal meine professionelle Bewerbung bescheinigt wurde.

Kurzum, meine momentane Freizeit die ich zwischen den Bewerbungsgesprächen und vor Antritt einer neuen Festanstellung habe ist mir weitaus wertvoller als der Bezug von ALG in Verbund mit dieser sinnfreien und zeitraubenden Maßnahme.
Aus diesem Grund würde ich mich gerne von der Arbeitsagentur abmelden, wenn dies geht? Den 12-monatigen Bezug des ALG1 habe ich mit etwas Pech wahrscheinlich in ein paar Jahren nötiger als momentan.

Man darf sowieso nicht darüber Nachdenken, was national allein in diesen Kanal für überflüssiges Steuergeld gepumpt wird. Für Bedürftige, die wirklich nicht wissen, wie sie eine vernünftige Bewerbung auf die Beine stellen sollen schön und gut, doch eine allgemein verpflichtende Maßnahme-totaler Quatsch.

Für manchen mag mein Beitrag evtl. etwas überheblich klingen, doch ich habe meine Worte bewusst etwas provozierend gewählt, denn dies ist leider der tägliche Wahnsinn in unserem Land....
Es wäre schön, wenn ich trotzdem Reaktionen erhalten würde.
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  #2  
Alt 10.08.2009, 11:40
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Hallo Wackelmeister,

... ich würde deine Sicht- und Schreibweise weniger als provozierend sondern eher als blauäugig bezeichnen, aber das ist deine Sache.
Grundsätzlich sollte es kein Problem darstellen sich aus dem ALG-I-Bezug auszuklinken, zu beachten ist nur dass dein Lebensunterhalt abgedeckt ist und du deinen Verpflichtungen (Krankenversicherung usw.) nachkommen kannst.
Kläre aber im Vorfeld die Vorgehensweise und vor allem die Folgen einer Wiederinanspruchnahme von ALG-I ab, für den nicht unwahrscheinlichen Fall dass deine Rechnung nicht aufgeht.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 10.08.2009, 13:16
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Vielen Dank für eine erste, schnelle Reaktion.
Mag sein, dass meine vertretene Meinung blauäugig erscheint. Leider herrscht bei sämtlichen Vorgängen auch keine Transparenz, so dass dies schnell zustande kommen kann.

Momentan bin ich eigentlich auf der Suche nach einem neutralen Anlaufpunkt, der mir evtl. Folgen meines Handels aufzeigen könnte.

Das die Agentur für Arbeit dies nicht ist, hat sie schon mehrfach bewiesen.
Letztendlich wusste der zuständige Mitarbeiter auch dieses Mal leider wieder nicht, was bzw. wie die Maßnahme denn überhaupt genau aussieht-er sprach nämlich von alle zwei Wochen eine Stunde Bewerbungstraining....

Ich wäre auch aus diesem Grund sehr froh, wenn ich so wenig Berührungspunkte wie möglich mit dieser Institution hätte.
Bis jetzt hatte ich noch nicht viel mit denen zu tun, doch das was es zu regeln gab bekamen die leider nur mangelhaft hin. Bin aus diesem Grund mittlerweile auch ein wenig voreingenommen...
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  #4  
Alt 11.08.2009, 07:52
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Zitat:
Den 12-monatigen Bezug des ALG1 habe ich mit etwas Pech wahrscheinlich in ein paar Jahren nötiger als momentan.
Der nicht verbrauchte Anteil deiner ALG I - Anwartschaft bleibt dir 4 Jahre lang erhalten (Verjährung).
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  #5  
Alt 11.08.2009, 09:03
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Wen bzw. welche Institution könnte ich aufsuchen, um neutral beraten zu werden bzgl. meiner Situation?
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  #6  
Alt 11.08.2009, 19:13
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Zitat:
Zitat von Wackelmeister Beitrag anzeigen
Wen bzw. welche Institution könnte ich aufsuchen, um neutral beraten zu werden bzgl. meiner Situation?
Du müsstest mal schauen, ob es in deiner Stadt eine Arbeitsloseninitiative gibt.

Bei ALG I ist aber eigentlich kein grosser Beratungsaufwand erforderlich.

ALG I iist eine beitragsfinanzierte Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Die kannst du in Anspruch nehemn oder auch nicht. Einmal aktiviert, verjähren deine Ansprüche nach 4 Jahren.
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  #7  
Alt 11.08.2009, 19:29
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Zitat:
Zitat von Wackelmeister Beitrag anzeigen
Wen bzw. welche Institution könnte ich aufsuchen, um neutral beraten zu werden bzgl. meiner Situation?
Du müsstest mal schauen, ob es in deiner Stadt eine Arbeitsloseninitiative gibt.

Bei ALG I ist aber eigentlich kein grosser Beratungsaufwand erforderlich.

ALG I ist eine beitragsfinanzierte Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Die kannst du in Anspruch nehmen oder auch nicht. Einmal aktiviert, verjähren deine Ansprüche nach 4 Jahren.

Meldest du dich aus dem Leistungsbezug ab, musst du dich selber krankenversichern, Kostenpunkt ca. 150€ pro Monat.

Ausserdem verlierst du Rentenersatzzeiten.

Diese Massnahmen, mit denen die ALG I - Bezieher beglückt werden, dienen einzig und alleine der Tatsache, dass die Leistungsbezieher dann aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden. So werden die Statistiken manipuliert.

Was du noch detailliert klären solltest, ist die spätere Wiederaufnahme von Leistungen.

Die Agentur für Arbeit muss dich übrigens zu allen Fragen beraten:

§ 13 SGB I

Zitat:
§ 13 Aufklärung

Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären
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Wackelmeister (11.08.2009)

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