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#1
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| Hallo zusammen, meine letzte Arbeit in meinem erlernten Beruf liegt etwa 7 Jahre zurück. Nachdem ich Anfang Juli arbeitslos geworden bin, entschied ich mich wieder in meinen erlernten Beruf zurückzukehren. Deshalb habe ich vom 15.8.2009 bis zum 12.9.2009 vom Arbeitsamt aus eine Trainingsmaßnahme gemacht. Da die Firma mich aber nur unter der Vorraussetzung, daß ich eine Eingliederungsförderung bekomme, einstellt, wurde ich anschließend nicht eingestellt, da die Töpfe für die Eingliederungsförderungen für das Jahr 2009 bereits erschöpft waren. Um mich wieder in meinen Beruf weiter einzuarbeiten, habe ich mit der Firma vereinbart, daß ich bis Anfang 2010, wenn die Töpfe wieder gefüllt sind, eine freiwillige unentgeltliche Fortbildung mache mit maximal 14,9 Stunden in der Woche. Das Problem ist nun, daß das Arbeitsamt sich auf den Standpunkt stellt, daß ich nun keine Förderung mehr brauche. Ebenfalls sagt das Arbeitsamt, daß ich einer Nebentätigkeit nachgehe. Hat das Arbeitsamt recht? Geändert von Guido (25.01.2010 um 13:33 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler |
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#2
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| Was bedeutet "freiwillige unentgeltliche Fortbildung"? Musstest Du etwa seit ca. Mitte September dort 14,9 Stunden wöchentlich ohne Bezahlung arbeiten (mit dem Versprechen, dass Du dann Anfang dieses Jahres eingestellt wirst)? Eingliederungszuschüsse sind tatsächlich für den Fall vorgesehen, dass eine Zeit lang von einer Minderleistung des Arbeitnehmers auszugehen ist. In §217 SGB III heißt es dazu: Zitat:
Was hast Du dort gemacht? Gearbeitet? Oder eine Schulung besucht?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| Zitat:
Wer so kalkuliert wie dieser Arbeitgeber, ersetzt dich im Falle einer Anstellung, sobald er die Pflichten aus der Förderung erfüllt hat, das heisst: deine Zeit wäre so oder so ziemlich begrenzt und dein Problem wäre nicht dauerhaft behoben. Zu der Agentur für Arbeit: die sehen nur, dass du in Beschäftigung bist, alles andere interessiert die nicht. Tatsächliche Hilfe und Problemlösung kann man von der Agentur für Arbeit nicht erwarten, die leben in kleinkarrierten Kästchendenken und kacken Korinthen. Zwar will ich die Agentur für Arbeit nicht in Bausch und Bogen verdammen, aber die Verantwortlichen sollten schon darüber nachdenken, ob die Agentur nicht am Ende doch nur eine Arbeitsverhinderungsagentur ist. Ich gehe davon aus, dass bei der jetzigen Entscheidung, ob du gefördert wirst oder nicht, die diesjährige Finanzlage der Agentur eine Rolle spielt. Man prophezeit Milliardenlöcher. Deshalb ziehen die jetzt wohl auch die Notbremsen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Falls Guido dort gearbeitet hat: Sollte er dann nicht versuchen, dafür eine Bezahlung zu erhalten? Ließe sich nicht vielleicht sogar ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis feststellen? Hattest Du dort einen Vertrag, Guido? Wie sieht der aus? Und was hast Du tatsächlich gemacht? Wie viele Stunden hast Du tatsächlich gearbeitet? Ausschlaggebend ist nämlich einzig die tatsächliche Beschäftigung, nicht der Vertrag.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| Erstmal Dank für die reichhaltigen schnellen Antworten. Im Moment sehe ich das allerdings so, solange ich eine Chance habe eingestellt zu werden, bleibe ich lieber am Ball. Ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Nachhinein könnte ich natürlich überhaupt nicht gebrauchen, da es mir nicht darum geht dem Arbeitgeber Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern ein langfristiges Arbeitsverhältnis zu bekommen und da ich 7 Jahre aus meinem Beruf raus bin, glaube ich schon, dass man sich das ein wenig verdienen muss. Welche Argumente sprächen denn jetzt überhaupt gegen eine Förderung, außer der finanziellen Lage der Haushalte natürlich. Wäre ich besser mit dem ***** zu Hause auf dem Sofa geblieben? |
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#6
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__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hier noch mal der § 217 komplett: Zitat:
Hier findest Du die „gesammelten Werke“: SGB 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Es geht beim § 217 los. Ich nehme an (vielleicht haben andere dazu konkrete Erfahrungen einzubringen), Du und/oder Dein Arbeitgeber müsstet versuchen, bei der BA Überzeugungsarbeit zu leisten, damit glaubwürdig wird, dass Du dort weiterhin eine Minderleistung erbringen wirst. Zitat:
Glaubst Du denn auch an eine Chance, wenn die Geldmittel nicht zur Verfügung gestellt werden? Zitat:
Es ehrt Dich, dass es Dir nicht darum geht, dem Arbeitgeber Geld aus der Tasche zu ziehen. Und Du kannst mir glauben, dass ich normalerweise nichts von irgendwelchen Kampfansagen an Arbeitgeber halte (geht auch aus meinen Beiträgen bei arbeits-abc hervor). Aber bei der Formulierung "freiwillige unentgeltliche Fortbildung" klingeln mir geradezu die Ohren! Das hört sich, sorry, nach einer ziemlich unseriösen Angelegenheit an, was man da mit Dir gemacht hat! Suche Deine Chance dort. Aber wenn Du sie nicht findest, dann denke mal über die Möglichkeit nach, etwas für Dein Recht zu unternehmen. Ich wünsche Dir jedes Glück und jeden Erfolg dabei!
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#8
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| Oh, in einem Punkt sind Nonte und ich doch verschiedener Meinung.
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#9
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| Zitat von Guido: Zitat:
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#10
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| Das Problem ist folgendes: Der Deutsche neigt dazu, sich über seine Arbeit zu definieren. Bedeutet: als Arbeitsloser bin ich eine Null, wertlos, Abschaum, mit Hartz IV: böser Abschaum Das will man ja nicht, also muss Arbeit her, notfalls eben unbezahlte. Das ruft natürlich auch Nutzniesser auf den Plan, Arbeitgeber, die diese Haltung gerne ausnutzen. Beispiel: Jemand aus der Gastronomie stellt einen Praktikumsplatz für Berufsbildungsgesellschaften zur Verfügung, alle vier Wochen kommt ein neuer Praktikant. Alles prima, alles legal, Agentur/Arge freut sich, Praktikant freut sich, Unternehmer freut sich auch: 12 x 4 Wochen = 1 Jahr eine Restaurantfachkraft eingespart. Das Problem ist: würde es sich um Einzelfälle handeln, wäre das nicht weiter beachtenswert, aber in Anbetracht der Tatsache, dass wir eine hohe Arbeitslosenzahl haben, sind demzufolge ganze Heerscharen von Praktikanten unterwegs, die in Arbeitsamtsmassnahmen eingebunden sind und Praktika ableisten MÜSSEN, sich sogar um Praktikumsstellen balgen müssen. Diese besondere Form der kostenlosen Arbeit / Probearbeit hatte in der Vergangenheit Ausmasse angenommen, wo selbst die Arbeitsagentur nicht mehr zu schweigen konnte und sich genötigt sah, zumindest die grössten Wildwuchse auf diesem Gebiet einzudämmen (§ 48 SGB III).
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