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#1
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| Hallo...ich brauch mal ein paar Ausküfte was mir in meinem Fall jetzt zusteht? Ich hatte ein halbes Jahr anspruch auf ALG1,hatte das bezogen. Dann war ich 2Monate in einem Zeitarbeitsverhältnis beschäftigt,also nicht mehr arbeitslos gemeldet. Jetzt besuche ich ein Schule um das Abitur nach zu holen,bekomme also Bafög. Aus verschiedenen Gründen muß ich die Schule jetzt beenden. Natürlich bekomm ich da kein Bafög mehr. Hab ich eigentlich nochmal anspruch auf ALG1 wenn ich jetzt zum Arbeitsamt gehen,auf jedenfall muß ich dort hin...Was bleibt mir jetzt zum beantragen,falls ich nict wieder sofort Arbeit habe??? |
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#2
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| Falls du noch einen Restanspruch auf ALG I hast, kannst du diesen in Anspruch nehmen. Sonst kannst du ALG II (Arge/Jobcenter) beantragen, bei Personen unter 25 bestehen aber besondere Rahmenbedingungen. Bitte beachte die Krankenversicherungspflicht.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ich hatte durch meine arbeitszeit nach der Ausbildung 6 Monate anspruch,auf ALG1...die ich ja komplett bekommen hatte,dann war ein Monat ohne ALG1 angesagt und dann hatte ich wieder 2 Monate Arbeit... die 2 Monate Arbeit,machen ja keinen neuen ALG1-Anspruch aus,oder? da wird mir dann erstmal gar nix anderes bleiben als alg2...bin schon über 25,also gerade 26 geworden... |
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#4
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| Zitat:
Umgehend Alg2 Beantragen,gezahlt wird erst ab Tag der Antragstellung... Wichtig,auch für deine Krankenversicherung.... Ratgeber Alg2(Hartz4)
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Ab wann erwirbt man sich ALG1 anspruch? das heißt jetzt würde nur hartz4 gehen? |
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#6
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| Um ALG 1 zu bekommen musst du mindestens 1 Jahr arbeiten...dann bekommst du ein halbes Jahr ALG 1 Du kannst jetzt nur Hartz 4 beantragen und das sofort die brauchen meisten 6 Wochen bis der Antrag durch ist... und die wollen einen Personalausweis und die letzten drei Kontoauszüge von dir... Geändert von Mel1982 (09.12.2009 um 17:26 Uhr) |
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#7
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| das ist aber hartz4? oder... Kann mir mal jemand erklären,weie das mit den 1Euro-Job läuft was hat der mit hartz 4 zu tun? Ich war noch nie in der lage,wollte eigentlich auch nie hin kommen... |
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#8
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| Ja Du kannst nur Hartz 4 beantragen... Den 1-€ Job... Du kannst was zum Hartz 4 dazu verdienen... meistens ist es so das wenn man spritkosten hat 1,70 die Stunde verdient wenn du keine spritkosten oder so hast 1,30 die stunde... und du tust 120 Stunden im Monat arbeiten... aber ob daraus ein Job bekommst weiss man nich viele holen sich nach dem Jahr neue 1-€ Jobber.... und den kannst du nur 1 Jahr lang machen dann musst du wieder 1 Jahr warten um wieder einen zu machen.... Wieso gehst du nich mal zu ner Zeitarbeitsfirma wenn du nich da hin wolltset. |
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#9
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| Der 1 € Job ist eine Eingliederungsmasnahme der Arge...Wo du zu deinem Bezügen der Arge noch so ca.180€(Im Monat) dazu verdienen kannst(Wird nicht angerechnet)... Dis Aussage von mel,stimmt nicht ganz,,,du musst nicht ein Jahr warten um wieder einen 1€ Job zu bekommen...Die normale laufzeit ist 9 Monate,was aber ohne weiteres Verlängert werden kann...Vom Maßnahmeträger.. Hier hast du noch etwas zum Lesen ....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#10
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| Muß man zwangsläufig einen 1-euro job als ahrt4 empfänger machen?Wie wird das festgelegt? Was für Arbeiten werden da festgelegt? Also nicht falsch verstehen! Wenn es so ist,muß man es halt machen. |
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