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#1
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| Hallo Leute, ich hab ein Paar fragen, die ich momentan so schnell wie möglich beantwortet haben muss.. es wäre sehr, sehr lieb wenn ihr mir sie so schnell wie möglich geben könnt. Ich erkläre euch mal den Sachverhalt : Mein beste Freundin und ich sind vor 1 Jahr von NRW nach BW gezogen wegen unserer Arbeit.. Nun sind wir seit 1 Jahr nonstop für den Tierschutz im Öffentlichkeitsdienst tätig. Natürlich fest eingestellt usw.. Wir wohnen aber nicht in einer Wohnung, sondern in einer WG die zur Verfügung gestellt wird von unserem Chef, d.h. alle die hier arbeiten wohnen hier.. Wir bekommen 1000 Euro Brutto, d.h. ca. 780 Euro Netto. Davon müssen wir sogar 300 Euro miete zahlen pro Person,.. ( Wir sind beide 20 Jahre alt. ) Nun ist es so, es geht ziemlich auf die Psyche.. Täglicher dauerstreß Deutschland weit unterwegs.. Das geht auf die Dauer nicht gut... Über 1 Jahr sind wir nun fest eingestellt und wollen aufhören und uns was neues suchen.. In dieser Zeit brauchen wir aber eine Wohnung. Denn hier in der Firma können wir ja logischer weise nicht bleiben, wenn wir nicht hier arbeiten.. Jetzt ist die Frage.. - Wird unsere Wohnung gezahlt? ( wollen aufjedenfall zusammen ziehen und nicht zu unseren Eltern zurück. ) - Und bekommen wir überhaupt was vom Arbeitsamt, wenn wir selber kündigen? - Wieviel bekommen wir ca? - Und die Wohnungseinrichtung. Wird die gezahlt? - Wieviel m2 dürfen wir zusammen nutzen? Wieviel darf die warm miete sein für 2 Personen? - Muss man hier in BW zum Arbeitsamt oder in NRW? ( Wollen nach Düsseldorf oder Umgebung ziehen ) Was muss man beachten ? Wäre wirklich sehr sehr lieb wenn ihr mir ein bisschen weiter helfen könnt.. Ist wirklich wichtig.. Würden uns selber drum kümmen, aber haben kaum Zeit da wir von 8 Uhr morgens bis 22 Uhr abends unterwegs sind in sämtlichen Städten Deutschlands... Vielen dank im voraus... Geändert von undercover31missy34 (01.06.2010 um 00:14 Uhr) |
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#2
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| Ihr seid arbeitsfähig, also fallt ihr in den Zuständigkeitsbereich der Arge/Jobcenter und in den Rechtskreis des SGB II. Zuständig wäre die Arge/Jobcenter in der Stadt, in der ihr euren Hauptwohnsitz habt, d.h., in der ihr "polizeilich" gemeldet seid. Nun ist es so, dass Eltern verpflichtet sind, ihre Kinder bis 25 zu versorgen, können sie das nicht, ist es üblich, dass die Eltern den ALG II - Antrag stellen, die Kinder wären dann Mitglied in deren Bedarfsgemeinschaft und über diese Bedarfsgemeinschaft versorgt. Bedürftigen Personen unter 25 wird üblicherweise keine eigene Wohnung gewährt, dies geschieht nur unter besonders begründeten und streng geprüften Umständen. Wenn ihr über keine Berufsausbildung verfügt, solltet ihr euch um eine Ausbildungsstelle kümmern und euch ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Bei eurem Job scheint es sich mehr um eine Drückerkolonnentätigkeit zu handeln, sowas hat üblicherweise keine Zukunft und dürfte auch problembehaftet sein, weil in den Arbeitsverträgen - so denn Arbeitsverträge existieren - oftmals Ostereier versteckt sind. Ich rate dazu, eine Beratungsstelle aufzusuchen, bei euren Verhältnissen kommt vielleicht sogar eine polizeiliche Beratung in Betracht. Vielleicht führt eine Gewerkschaft eine Erstberatung durch. Wenn ihr sozialversicherungspflichtig arbeitet, und das tut ihr ab 401€, dann erwerbt ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I). Wenn ihr beabsichtigt, den Job zu kündigen, würde ich den Anspruchstermin berücksichtigen, das heist, ihr solltet volle 12 Monate arbeiten, dann habt ihr ausreichende Anwartschaft ALG I erworben. § 127 SGB III = SGB 3 - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Jetzt ist die Frage.. - Wird unsere Wohnung gezahlt? ( wollen aufjedenfall zusammen ziehen und nicht zu unseren Eltern zurück. ) Sehr wahrscheinlich nicht, da ihr dem SGB II zufallt. - Und bekommen wir überhaupt was vom Arbeitsamt, wenn wir selber kündigen? Bei ALG I gibt es eine Leistungssperre, bei ALG II eine Sanktion, also drei Monate lang keine Leistungen. - Wieviel bekommen wir ca? Keine Kosten der Unterkunft (Miete), evtl. ein mickriges ALG I und/oder ein reduzierteS ALG II; auf jeden Fall zuwenig, um davon existieren zu können. - Und die Wohnungseinrichtung. Wird die gezahlt? Bei ALG II gibt es eine sogenannte Erstausstattung, die würde bei euch aber wohl nicht gewährt werden --> U25-Problematik - Wieviel m2 dürfen wir zusammen nutzen? Wieviel darf die warm miete sein für 2 Personen? Bei Bewilligung: 45 qm für eine Einzelperson, für jede weitere Person ca. 10 - 15 qm mehr. Wenn ihr zusammenzeiht, lauft ihr Gefahr, als Einstehungsgemeinschaft eingestuft zu werden, das heisst: Wer verdient, zahlt. - Muss man hier in BW zum Arbeitsamt oder in NRW? ( Wollen nach Düsseldorf oder Umgebung ziehen ) Zuständig sind die Behörden des Hauptwohnsitzes.
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Wenn ihr Unterstützungsleistungen beziehen wollt, müsst ihr euch an die Spielregeln halten und euch an die Stellen wenden, die für euch zuständig sind. Ihr könnt grundsätzlich auch andere Stellen ansprechen, das verkompliziert die Angelegenheit aber deutlich und ist mit "Sand in's Getriebe streuen" zu vergleichen. Finger weg von solchen Spielchen. Ihr seid U25, das heisst, ein Umzug und /oder eine eigene Wohnung wird nur aus wichtigem Grund gewährt. Ein wichtiger Grund könnte eine Arbeitsaufnahme oder ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis sein. Ob ihr dann ggf. wieder auf elterlichen Wohnraum zurückverwiesen werdet, müsstet ihr mit der Arge klären. Achtung: mündliche Aussagen sind nichts wert.
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#7
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| Zitat:
Ein dickes Dankeschön ![]() |
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