Gehaltsvorstellungen bei der Bewerbung angeben - Seite 2
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Gehaltsvorstellungen bei der Bewerbung angeben

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #11  
Alt 12.02.2010, 10:37
Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 91
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Kaengeruine befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard


Den hattest du aber in dem Post nicht zitiert.
Das lege ich mal so aus, dass man alles machen muss, es sei denn, aufgrund der Aufwendungen für beispielsweise Fahrkosten bleibt unterm Strich weniger übrig als mit ALG.
__________________
Wer weiß schon, auf welcher Fußmatte er eines Tages sterben wird???
Mit Zitat antworten

  #12  
Alt 12.02.2010, 11:08
Benutzer
 
Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 39
Bedankte sich: 3
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
PeterHeide befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Auf jeden Fall sind es ein paar hundert Euro weniger als ALG I.
Und ich ich denke die Prozentzahlen beziehen sich auch das vorhergehende
Arbeitsentgeld und nicht auf das ALG.
Mit Zitat antworten

  #13  
Alt 12.02.2010, 12:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 12
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Bekel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Peter, ziehe die Notbremse.
Zeige reges Interesse am angebotenen Job und besorge dir - zur passenden Zeit - einen Krankenschein (wenn das kein großes Problem für dich ist).

Wenn Du keine Wege (Abmelden, wieder Anmelden) scheust (Du hast doch mit Zeitarbeitsfirmen noch eine Rechnung offen?), dann serviere/hole den Krankenschein erst an dem Tag, wo du laut Zeitarbeitsfirma anfangen sollst.

Da pinkelst Du der Leihfirma ordentlich ans Bein, wenn die vereinbarte Person nicht auftaucht, macht sich das nicht so gut, wenn die Leihfirma dort weiter Aufträge erhalten möchte...

Manche Zeitarbeitsfirmen vereinbaren erst ein Probearbeiten, bevor sie einen Vertrag anbieten, das wäre dann DIE Chance, abgelehnt zu werden. Aber das ist nur der Fall, wenn die Zeitarbeitsfirma einen versierten Facharbeiter sucht. Das ist ja bei Dir jetzt nicht der Fall.
Mit Zitat antworten

  #14  
Alt 19.02.2010, 11:34
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Entgelt

Zitat:
Und ich ich denke die Prozentzahlen beziehen sich auch das vorhergehende
Arbeitsentgeld und nicht auf das ALG.
Ja, die Prozentzahlen beziehen sich auf
Zitat:
das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt.
Vom siebten Monat an ist die Beschäftigung dann nicht zumutbar,
Zitat:
wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
Das gilt für ALG I. Bei ALG II gelten strengere Regeln.

Zitat:
Auf jeden Fall sind es ein paar hundert Euro weniger als ALG I.
Unter diesen Umständen musst Du also eine solche Stelle (noch) nicht annehmen.

Warum lässt Du die Sache nicht einfach laufen, so wie man es von Dir will, lässt ggf. den Arbeitgeber absagen und berufst Dich - wenn er es nicht tut - auf Dein Recht laut Zumutbarkeitsparagraph?

Du brauchst die Stelle zu diesen Bedingungen nicht annehmen und Dich dann irgendwie unmöglich verhalten, um wieder rausgesetzt zu werden.

Auch fände ich es keine gute Idee, ein Bewerbungsgespräch nicht wahrzunehmen (Krankschreibung oder was auch immer) oder durch Doofstellen eine Absage zu provozieren.

Solche Tricks würden auch nicht zu jemandem passen, der gleichzeitig gewisse Forderungen an sein Gehalt erhebt.

Der Gesetzgeber hat Dir doch zugestanden, dass Du zum jetzigen Zeitpunkt gewisse Anforderungen stellen kannst.

Warum also mit Tricks arbeiten, die ein schlechtes Licht auf Dich werfen?

Ein Hinweis im Bewerbungsschreiben auf die von Dir angestrebte Position und Bezahlung (marktüblich) fände ich jedoch gut und angebracht. Man muss auch dem Arbeitgeber nicht die Zeit mit einem Bewerbungsgespräch stehlen, in dem man ihm dann überraschenderweise eröffnet, dass seine Offerte von Anfang an nicht infrage kam.

Eine weitere Möglichkeit könnte in einer (freundlichen) Rücksprache mit Deinem Vermittler bestehen. Vielleicht zieht er die Bewerbungsaufforderung zurück. Manchmal werden Bewerbungsaufforderungen offenbar ziemlich automatisch rausgeschickt - ohne Berücksichtigung der individuellen Empfänger-Situation.

Habe noch mal in der Datenbank der BA gewühlt. Online hast Du ja sicher auch die Möglichkeit, Deine Daten zu verwalten. Du könntest m.E. auch telefonische Rücksprache mit dem Zeitarbeitsunternehmen bezüglich des Lohns halten, dann im Bereich Bewerbungen neben der entsprechenden Aufforderung auf das Änderungszeichen klicken und unter Absagegrund "Keine Übereinstimmung Lohn/Gehalt" ankreuzen. Im Begründungsfeld könnte dann der Zumutbarkeitsparagraph eingetragen werden. Aber auch dann würde ich eine Rücksprache mit dem Vermittler halten. Vielleicht lassen sich dergleichen Aufforderungen ja dann in nächster Zukunft doch ein Stück weit vermeiden.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.

Geändert von Melete (19.02.2010 um 11:56 Uhr) Grund: Ergänzung
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kindstot in bewerbung angeben? Sonky Bewerbung allgemein 7 17.06.2009 14:00
Dritte Seite - Brauche Hilfe und Korrektur Bienchen Maja Bewerbung allgemein 12 14.07.2008 14:01
Bewerbung zur Debitorenbuchhalterin - Bitte Korrekturlesen! Bierchen Anschreiben 8 21.09.2007 23:32
Grund für die Bewerbung angeben? Tumbuktu Anschreiben 1 19.04.2006 12:29


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.