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#1
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| Guten Abend! Ich bin Facharbeiter mit hoher qualifizierter Weiterbildung (CNC-Fachkraft) und bekomme ALG I. Heute bekam ich einen Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit für eine Helferstelle in der Zeitarbeit. Da ich nicht für 7,- Euro die Stunde arbeiten kann, möchte ich bei meiner Bewerbung meine Gehaltsvorstellung angeben. Bisher habe ich für mindestens 16,- Euro die Stunde gearbeitet. Ist dies legitim oder mache ich mich damit strafbar im Sinne der Gesetzgebung, wenn ich meine Gehaltsvorstellung angebe? Schöne Grüsse und Vielen Dank |
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#2
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| Du bist nicht daran gehindert, Gehaltswünsche zu äussern. Du bist aber verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, und du kannst ggf. mit ALG II aufstocken. Was zumutbar bei ALG I ist, steht im § 121 SGB III. SGB 3 - Einzelnorm Mein allgemeiner Rat: Bewirb dich pflichtgemäss sofort, ernsthaft und nachweisbar auf die ausgeschriebene Stelle. Die Bewerbung sagt noch nicht aus, dass du auch genommen wirst, überlasse eine Absage dem potentiellen Arbeitgeber. Bitte erneut komplett und sorgfältig durchlesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke für die Antwort. Natürlich werde ich mich: "pflichtgemäss sofort, ernsthaft und nachweisbar auf die ausgeschriebene Stelle" bewerben. "Die Bewerbung sagt noch nicht aus, dass du auch genommen wirst, überlasse eine Absage dem potentiellen Arbeitgeber." Für die Zeitarbeitfirma bin ich doch ein gefundenes Fressen. Hoch qualifiziert und kann als Helfer für Facharbeitertätigkeiten eingestellt werden. Das dies so gehandhabt wird, habe ich schon des öfteren miterleben können. Ich habe zwar noch nie für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet, aber durchaus schon einige Erfahrung mit Ihnen gesammelt... Z.B. bin ich vor einigen Jahren arbeitslos gewesen und für einige Wochen erkrankt (Krankenhausaufenthalt). Ich wurde angerufen von einer Zeitarbeitsfirma, und ich wurde als erstes angeschnauzt, warum ich nicht zu erreichen wäre... Der zweite Satz war, ich solle sofort vorbeikommen, um die Vormalitäten zu regeln und könnte dann sofort zum Kunden in die Nachtschicht. Um welche Tätigkeit oder an welchen Ort, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich war perplex. Meine Antwort hierauf war, ich könne gerne einmal zum Vorstellungsgespräch vobeikommen, so das man sich mal kennen- lernen könnte. Und auch über das Gehalt könne man sich mal unterhalten... Daraufhin wurde ich angeschrien!!!: "Herr ..., die Stelle kommt vom ARBEITSAMT!!!" Nachdem ich mich gesammelt hatte, konnte ich nur noch sagen, das ich zur Zeit auch noch einige Wochen krankgeschrieben bin und auch wieder ins Krankenhaus müsse." Dies entsprach auch der Wahrheit. Daraufhin bellte die Frau der Zeitarbeitfirma: "Das melde ich. Das melde ich beim Arbeitsamt." Ich konnte nur noch sagen, das sie dies gerne tun könne. Diese kleine wahre Geschichte hier nur mal so am Rande. Natürlich werde ich mich, meiner Pflichterfüllung bewusst, dort bewerben. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, das genau dieselben Vorschriften genutzt werden als unmenschliches und menschenverachtendes Druckmittel. |
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#4
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| Daraufhin wurde ich angeschrien!!!: "Herr ..., die Stelle kommt vom ARBEITSAMT!!!" Da hätte ich aber so zurückgebrüllt, dass der Anrufer zeitlebens einen Gehörschaden gehabt hätte Dazu sei nochmals gesagt, dass diese Zeitarbeitsfirmen rigoros ausgemerzt werden müssen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#5
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| ... ich bin in diesem Moment so geschockt gewesen, das ich fast gar nichts mehr sagen konnte... ![]() ------------------------------------------------------------- Aber zum Thema möchte ich nochmal fragen, ob ich es in etwa so formulieren könnte: "Als hochqualifizierter Facharbeiter mit der Qualifikation CNC-Fachkraft, möchte ich als Gehaltswunsch meinen früheren Stundenlohn von 16,- Euro als Ausgangspunkt nehmen." Ist es verboten, so etwas zu schreiben? Zur Klarstellung möchte ich nocheinmal betonen, das ich viele Bewerbungen noch am Laufen habe und ich gerne wieder arbeiten möchte. Und ich denke, das ich auch noch etwas finden werde. Aber ich möchte durch so eine aufgezwungene Helferstelle nicht in Repressalien geraten. -------------------------------------------------------------------- PS: Ich weiss, das man Formalitäten mit F und nicht mit V schreibt |
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#6
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| Ich hasse solche Menschen und auch solche Arten. Ich wäre wahrscheinlich vorbei gefahren und gefragt was oder wer sie denn ist. Die Leute denken echt man kann alles mit Ihnen machen. Ich hatte auch bei meinem ALG1 eine sehr nette "Betreuerin" bei der Agentur. Beim kleinsten Mucks von mir wurde mit Sperre gedroht. Aber als Sie zu spät zum Termin kam weil sie noch "fressen" war, da war nichts. Durfte ich jetzt auch mit einer Sperre drohen? Zu deinem Problem: Bewerb dich und gebe deine Vorstellungen preis. Man kann es ja auch quasi als Richtwert angeben und eventuell noch nachverhandeln. Sollte doch erlaubt sein? Zur Not gehst du dann paar € runter. |
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#7
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| Zitat:
zur Bezahlung deiner Arbeit durchzusetzen ist für einen gutausgebildeten Facharbeiter ein MUSS. Man lässt sich nicht ohne Eigenverschulden finanziell degradieren!! Das stünde auch im krassen Gegensatz zum Beamtentum - bei denen wurde ja schnell noch mal jeder emporgestuft, bevor er in Pension entlassen wurde. Nach dieser Hochstufung errechnete sich natürlich auch seine zukünftige Pension. Dein gewünschtes Gehalt -und das wirst du selbst wissen, wirst du aber nur in einer entsprechend leistungsfähigen Firma finden. Verschwende deshalb mit unteren Regionen der Branche keine Zeit. Alles Gute dazu ![]() Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#8
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| Hallo nochmal. Ich habe mich vorschriftsmässig beworben. Und jetzt bin ich also aufgefordert worden mit der Zeitarbeitsfirma einen Vorstellungstermin zu vereinbaren. Dort sind aber nur Helferstellen frei sind und diese werden mit 7,- bis 8,- Euro bezahlt, also einem Nettogehalt von ca. 800,- Euro. ALG I bekomme ich zur derzeit 1000,- Euro. Verstehe ich diesen folgenden Paragraphen richtig, wenn ich dann diese Stelle ablehnen könnte? "Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld" |
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#9
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| "erheblich" bedeutet juristisch gesehen immer Ermessen, das Gesetz gibt dann eine Richtung vor, also diese 20 und 30 % sind quasi Richtwerte für eine Unzumutbarkeit. Monat 1 bis 3 der Arbeitslosigkeit darf es 20 % weniger sein, als das, was Du bekommst, als Dreisatz ausgeschrieben: 1000 € : 100 % = 800 € : x ----> das sind doch genau 20 % oder? Ab Monat drei wäre es bei diesem Ansatz dann wohl zumutbar. Die Zeitarbeitteile kennen die Gesetze ja auch.
__________________ Wer weiß schon, auf welcher Fußmatte er eines Tages sterben wird??? |
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#10
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| Ok. Danke für die Antwort. Ich dachte nur, das jemand hier vielleicht Erfahrungen diesbezüglich gemacht hat. Ich war gar nicht von den Prozentzahlen ausgegangen, sondern von diesem Absatz hier: Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld |
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