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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich bin seit 01.01.2009 Arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I. Nun bin ich ab dem 07.09.09 in ein Arbeitverhältniss gewechselt, was mir aber am 24.09.09 in der Probezeit gekündigt wurde. Auf der Agentur hatte man mir gesagt, bei der Abgabe vom Antrag, das alles gleich bleiben würde und ich noch einen Restanspruch von 114 Tage an ALG I hätte. Heute habe ich den Bescheid bekommen in dem eine vorläufige Sperrfrist bis zum 31.12.09 ausgewiesen ist und einen Fragebogen zur Kündigung, ich hätte mein Beschäftigungsverhältnis einvernehmlich mit meinem Arbeitgeber beendet. Die haben doch die Kopie von der Kündigung. Ist die etwa "einvernehmlich" wenn ich den Empfang darauf qutiert habe?. Kann mir jemand da mal helfen, ich komme da nicht mit? ![]() Danke schon mal. |
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#2
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| Einvernähmlich,heißt eigentlich das du einen Aufhebungsvertrag Unterschrieben hast...Ist dem so??? Was genau steht in der Kündigung??
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Nee steht nix von Aufhebungsvertrag, da steht als Betreff - Kündigung - und im Wortlaut: Hiermit Kündigen wir Ihnen fristgerecht zum 07.10.09. Mehr eigentlich nicht, wo ist den das im einvernehmen? |
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#4
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| Sofort widerspruch einlegen.... Notfalls Anwalt mit einbeziehen... Und zur Not noch Antrag auf ALG2 stellen..Umgehend...Bei Alg2 wird erst ab Tag der Antragstellung gezahlt..Wichtig auch für die Krankenversicherung...
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
Ajtak (31.10.2009) | ||
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#5
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| Danke, ich glaube ich werde vorsichtshalber mal einen Anwalt zur Beratung mit einschalten, ist glaube ich besser. Ich denke mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir da ein "Ei" gelegt, ich glaube der war irgendwie enttäuscht von mir, oder Ihm hat mein Gesicht nicht gefallen, was weiß ich!! |
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#6
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| Mach das.... Eine Sperrzeit beim Alg1 kommt nur zur geltung wenn du an deiner Kündigung mitgewirkt hast... Eine normale Kündigung,seitens des AG, in der Probezeit,kann niemals eine Sperrzeit nach sich ziehen... Gründe Sperrzeit Alg1
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