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#1
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| Hallo! Ich hab mal eine ganz wichtige Frage. Ich wurde gestern abend gekündigt, habe vor, morgen zur AfA zu gehen um mich arbeitslos zu melden. So, jetzt habe ich im April diesen Jahres ein Gewerbe angemeldet, weil ich nebenberuflich Nageldesign und den dazugehörigen Produktverkauf im Internet tätigen wollte. Ich habe mit dem Gewerbe aber noch 0 € gemacht weil, Onlineshop wird wahrscheinlich September/Oktober laufen und NAgeldesign hab ich bisher nur Modelle bearbeitet, ohne GEld zu nehmen. Muss ich irgendwas beachten? Ich krieg doch trotz dem Gewerbe Arbeitlosengeld I oder? Danke für Antworten! Lieben Gruß Melanie |
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#2
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---->Arbeitslosigkeit - www.arbeitsagentur.deMuss ich irgendwas beachten? Ja ! Ich krieg doch trotz dem Gewerbe Arbeitlosengeld I oder? Ja Aufpassen bei der Eingliederungsvereinbarung und bei der damit verbundenen Erreichbarkeitsanordnung. Achte darauf, dass man dir in der Eingliederungsvereinbarung keine unternehmerischen Aktivitäten vorschreibt !
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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