Glaube wir machen was falsch ! Hilfe!!
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  #1  
Alt 30.05.2008, 13:42
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Wir haben uns ( mein Mann und Ich ) 2005 selbständig gemacht. Er ging weiter seiner normalen arbeit nach. Jetzt wurd ihm alles zu viel und er muße sich entscheiden. Da unser Geschäft immer besser läuft kündigte er im gegenseitigen einvernehmen seine normale Arbeit. Leider wirft unser Geschäft noch nicht so viel ab das wir davon Leben können. Also ALG 1 .jetzt hat mein schlauer Mann angegeben das er 30 Stunden in der woche im Geschäft arbeitet. Böser fehler. Resultat... ALG abgelehnt . Hartz 4 antrag stellen. Abgabetermin mitte Juni. Heut Post von der AOK bekommen . Wir sind nicht mehr versichert. wir sind 7 personen . Wer versichert uns. Müßen wir das selber machen? Wo bekommen wir jetzt geld her? Miete usw. Das geschäft gibt so viel nicht her.

Geändert von dumdidum (30.05.2008 um 18:00 Uhr)
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  #2  
Alt 30.05.2008, 15:40
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Der ALG II - Antrag ist zunächst formfrei. Achtet bitte darauf, dass euer Begehren um Unterstützuing bereits als gestellter Antrag behandelt wird und die Antragstellung nicht erst ab Abgabetermin zählt. Denn Leistungen gibt es erst ab Antragstellung.

Ihr müsst mit der AOK reden, dass ihr einen ALG II - Antrag gestellt habt.
Wenn der Antrag bewilligt wird, fliessen auch die Krankenversicherungsbeiträge.
Es sollte also möglich sein, dass ihr wieder vorläufig KV-Schutz geniesst.

Es besteht seit dem 1.4.2007 Krankenversicherungspflicht. Wer sich nicht versichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an.
Die ARGE zahlt die KV erst ab Datum Antragstellung. Was davor angefallen ist, müsst ihr selber zahlen. Wenn ihr aus ALG II herausfallt, geniesst ihr nur dann Krankenversicherungsschutz, wenn der letzte Cent Beitragsschulden bezahlt wurde. Solange ihr aber ALG II bezieht, seid ihr trotz Beitragsschulden voll krankenversichert (§ 16 SGB V).

Mal angenommen, euer ALG II - Antrag wird abgelehnt. Dann besteht noch die Möglichkeit, nach § 26 SGB II, Absatz 3, Unterstützung zu beantragen.

SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
(3) 1Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. 2Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Bitte stellt diesen Antrag noch zusätzlich, und sofort.

Bitte stellt auch einen Antrag auf Vorschuss von Leistungen nach § 42 SGB I.

SGB 1 - Einzelnorm

Zitat:
(1) 1Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. 2Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) 1Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. 2Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. 3§ 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.
Wahrscheinlich wird die Kombination aus Selbständigkeit und ALG II sich als äusserst schwierig erweisen. Ich rate dringend dazu, einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufzusuchen und sich umfassend beraten zu lassen.
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dumdidum (30.05.2008)

  #3  
Alt 30.05.2008, 15:43
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Nonte's Breviarium :-)
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  #4  
Alt 30.05.2008, 17:58
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Also haben wir ja doch noch Hoffnung. Mal alles ab Montag in Angriff nehmen. Werde mich aber bestimmt noch melden um euch auf den Laufenden zu halten. Danke erst einmal für deinen Rat.Werde dieses Forum auf alle Fälle weiter Empfehlen. Es grüßt euch die "mit der Popokarte im Jahresabbo".
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  #5  
Alt 11.06.2008, 11:56
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Also. Neues von der Front. Ablehnung des Alg 1 Antages wegen 30 Stunden wöchendlich. Einspruch eingelegt wegen falsch verstanden und 30 Stunden monatlich geschrieben. Dann beim Job center gewesen und einen Antrag gestellt . Nach viel Theater und fast Aurasten meines Mannes und 3 maligen higehen, endlich Genemigung des Antrages und endlich die ersehnte Krankenversicherung. Wir werden jetzt zwar alle 3 Monate geprüft aber auch egal. Bin mal gespannt was aus dem Alg 1 Antrag wird.
Gruß dumdidum
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  #6  
Alt 11.06.2008, 12:01
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Wenn ALG I bewilligt wird, wird diese Leistung voll auf ALG II angerechnet.
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