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#1
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| Hallo ihr lieben, ich wollte von euch wissen ob es triftige Gründe gibt und wenn ja welche, um die Sperrzeit seitens der Agentur für Arbeit zu umgehen. In meinem Fall habe ich mich einen Tag zuspät Arbeitslos gemeldet. Genau einen Tag zuspät! Dafür soll ich jetzt eine Woche Sperrzeit bekommen. Liebe Grüße eure maus |
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#2
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| Du könntest aufrichtig heucheln, dass du nicht gewusst habest, dass du dich unverzüglich arbeitslos melden musst. Unternehmensjurist.de: Bundessozialgericht: Keine Kürzung des Arbeitslosengeldes bei Nichtwissen über Meldepflicht Dein Arbeitgeber müsste dir aber eigentlich ein kleines Sprüchlein diesbezüglich in deine Kündigung hineingeschrieben haben. Wenn er das vergessen hat, umso besser für dich. § 2 SGB III Zitat:
Allerdings ist es auch so, dass die Arbeitsagentur umfassend informiert: Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de ---->> http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitsuche.pdf Es ist übrigens so, dass die Agentur für Arbeit sehr wohl weiss, dass viele Arbeitslose über die Fristen des § 37 b SGB III stolpern. Der für die Agentur willkommene Effekt ist, dass die Agentur auf diese Weise erhebliche Mittel einspart, weil man fleissig sanktionieren kann. Entscheide selber, ob du dir den Stress antust. Nonte's Breviarium :-)
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo und danke für deine Antwort. Es handelte sich bei uns um einen Aufhebungsvertrag. Der Arbeitgeber hat mir nichts davon mitgeteilt und es stand auch nichts im Aufhebungsvertrag. Gibt es noch andere Gründe die akzeptiert würden? Zb Krankheit Wichtiger Termin Opa gings schlecht Bewerbungen geschrieben Im Urlaub gewesen etc? |
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#4
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| Zitat:
Wenn du einen Aufhebungsvertrag geschlossen hast, dann hast du an deiner Kündigung mitgewirkt. Eigentlich müsstest du für dieses versicherungsschädliche Verhalten bei ALG I eine dreimonatige Leistungssperre erhalten. Wenn du durch eine dreimonatige ALG I - Sperre bedürftig im Sinne des SGB II wirst, kannst du zusätzlich ALG II beantragen. Hier wirkt dann aber eine 30%-Sanktion bezogen auf den Regelsatz (Personenkreis ÜBER 25) Bitte kläre die Situation mit der Agentur ab, ggf. musst du damit rechnen, dass unberechtigt empfangene Leistungen zurückgefordert werden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Hallo, nein das mit der 3 Monatigen Sperre hat sich schon geklärt, das weiß das AA auch. (Persönliche Gründe) Es geht lediglich nur noch um eine Woche Sperrzeit wegen dem einen Tag zu spät gemeldet. Hat jemand noch eine Idee ob eins der Beispiele gültig ist, bzw noch andere triftige Gründe? Muss morgen den Beleg darüber abgeben ![]() Schneeeeeell ![]() ![]() Liebe Grüße maus23 |
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