Hab ich Anspruch auf ALG1?
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Hab ich Anspruch auf ALG1?

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  #1  
Alt 12.01.2010, 13:36
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Standard Hab ich Anspruch auf ALG1?


Liebe Forum'ler,

hab selber im Internet recherchiert werde da aber nicht schlau drauss.

Mal kurz und kompakt:

20 Monate Teilzeit gearbeitet
3 Monate Vollzeit gearbeitet
5 Monate Ausbildung

Jetzt aus familiären Gründen abgebrochen. hab ich Anrecht auf ALG 1? Ach ja und ich habe heute gekündigt ohne Kündigungsfrist aber nicht geschafft zum Amt zu kommen was hat das für Konsequenzen? Bin U25 falls das von Bedeutung ist.

Lieben Dank
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  #2  
Alt 12.01.2010, 14:00
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So wie ich das sehe, hast du Anspruch auf ALG I, aber der Anspruch ist von der Höhe ziemlich niedrig. Ich sage das mal so: Krankenversicherung und ein Taschengeld.

Da du selber gekündigt hast, wird sehr wahrscheinlich eine Leistungssperre greifen, üblicherweise drei Monate lang.

U25 spielt bei ALG I keine Rolle, aber bei ALG II.

Wohnst du bei den Eltern?
Verdienen diese ausreichend?
Abgeschlossene Berufsausbildung?
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  #3  
Alt 12.01.2010, 16:06
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Danke für die schnelle Antwort!

Habe eine eigene Wohnung, mit meinen Eltern habe ich nur wenig Kontakt deswegen weiss ich nicht wirklich wie bei denen finanziell aussieht, mein Vater wohnt zudem noch im Auslnd.Eine abgeschlossene Ausbildung hab ich leider nicht.

Bin auch wieder auf Jobsuche, wenn ich vom Amt wenigstens die Krankenversicherung bezahlt bekommen würde wäre es auch schon was.

Geändert von malvina (12.01.2010 um 16:08 Uhr)
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  #4  
Alt 12.01.2010, 19:34
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Wenn du eine eigene Wohnung hast, musst du Miete zahlen.

Bitte lasse es nicht zu Mietrückständen kommen.

Beantrage bitte sofort ALG I bei der Agentur für Arbeit und aufstockend ALG II bei der Arge/Jobcenter.

Du bist U 25.

Sollte es zu einer Leistungssperre/Sanktion kommen, erhälst du hinsichtlich des ALG I eine Leistungsperre = kein Geld,

und bei ALG II eine Sanktion von 100% bezogen auf den Regelsatz = auch kein Geld, aber zumindest die Kosten der Unterkunft (Miete).

Bei ALG II kann es ausserdem zu der bekannten U25-Problematik kommen, Verweisung auf elterlichen Wohnraum und/oder dass man die Eltern zur Kasse bittet.

Sollten Leistungssperren/Sanktionen greifen, kannst du bei der Arge/Jobcenter Lebensmittelgutscheine beantragen. Beantrage diese dann!

Zusätzlich könntest du dann die Tafel in Anspruch nehmen.

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