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#1
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| Hallo, ich hätte da mal eine Frage und zwar habe ich meine Ausbildung gerade abgeschlossen werde aber nicht übernommen nach der Prüfung. Ich habe das selbst zu versantworten zu oft krank gefeiert und etwas Pech. Ich habe also 3 1/2 Jahre Ausbildung. Jetzt meint ein bekannter dadurch das ich das arbeitlos werden eigentlich selbst verschuldet habe bekomme ich auch eine Sperre wie bei einer Kündigung stimmt das ? Ausserdem habe ich eine Wohnung diese werde ich von dem Geld wenn es denn welches gibt nicht bezahlen können. Gibt es da auch Sonderleistungen ? es ist nur eine 1 zimmer Wohnung also Existenzminimum. |
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#2
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| Hallo mondragon! Nach Deiner betrieblichen Ausbildung müsstest Du Arbeitslosengeld 1 bekommen. Hast du irgendein Schreiben bekommen, worin steht das Du dselbst zu verschulden hast, dass Du nicht übernommen wurdest? |
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#3
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| Nein, da steht nur das es im Moment keine möglichkeit gibt mich zu übernhemen. |
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#4
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| Dann hast Du auch keine Sperre zu befürchten. Um das Finanzierungsproblem Deiner Wohnung zu lösen könntest Du Wohngeld beantragen, hängt natürlich von der jeweiligen Höhe der Bezüge ab die Du bekommst. Wegen dem Wohngeld musst Du zur Stadtverwaltung gehen. Hier mal ein Link zu einem Wohngeldrechner Geldsparen: Familie & Soziales - Wohngeld-Rechner |
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#5
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| Dann weiss ich alles was ich wissen woltle danke dir ! |
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#6
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| Hallo! Hab ein Problem... Bin eine ausgebildete Arzthelferin, war in einer Allgemeinarztpraxis 6 Jahre lang tätig, bekamm dann am 01.07.06 eine Kündigung da mein Chef Schlaganfall hatte. Ich bezog vom Arbeitsamt ALG bis 01.11.06. Seitdem 01.11.06 habe ich eine neue Stelle, bin auch noch bis Ende diesen Monats in der Probezeit. Jetzt kommt mein Problem: ich werde von der Frau vom Chef und meiner Arbeitskollegin gemobbt, bin total fertig mit Nerven, mir wurde sogar unterstellt ich habe meinen Arbeitszeugnis selbst geschrieben weil es viel zu gut ist..sowas hab ich auch nie erlebt! Wenn ich selbst kündige bekomm ich da ALG? Hab heut dem Chef mitgeteilt dass er mich kündigen soll, dann meinte er wenn dann machen wir einen Aufhebungsvertrag... wieder meine Frage, bekomm ich indem Fall meinen ALG? Bin natürlich auch schon wieder auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle! Im vorraus VIELEN DANK! |
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#7
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| ein aufhebungsvertrag ist wie eine eigenkündigung, gibt 12 wochen sperrzeit |
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