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#1
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| Hallo zusammen, hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Also wo ich jetzt arbeite bin ich schon seit 8 Jahren, im März meinte meine Chefin dann das meine Arbeitszeiten nicht tragbar wären für die Firma und hat mir dann einen 400 Euro Job angeboten wo ich nur noch Samstag 7 Stunden arbeiten muß. Das klappte dann auch anfangs ganz gut in der Woche war ich für meine zwei kleinen Kids da und es gab auch weiter kein ärger auf der Arbeit. Seit April mache ich das jetzt. Jetzt trägt meine chefin mich nur noch 6-10 Stunden im ganzen Monat ein was natürlich nicht geplant war das Geld fehlt mir natürlich. Vorher hatte ich zwar auch nur 600 netto aber da habe ich auf steuerkarte (klasse 5) gearbeitet. Jetzt habe ich grad mal etwas über 100 Euro. Meine Frage ist jetzt habe ich anspruch auf arbeitslosengeld? Ich bin ja noch in der gleichen Firma aber es ist ein neues beschäftigungsverhätniss... Wenn es geht bin ich schon zu spät dran? Ich mache es immerhin schon seit April!! Ich hoffe ihr wisst da weiter Lg Sabrina |
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#2
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#3
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__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Du kannst dich arbeitslos melden und ALG I beantragen. Zuverdienst wird angerechnet, du hast einen Freibetrag von 165€. Achtung! Du darfst bei ALG I nur max. 14,99 Stunden pro Woche arbeiten, arbeitest du 15 Stunden und mehr, bist du nicht mehr arbeitslos, ALG I entfält dann. Wenn du ALG I beziehen willst, musst du dem Arbeitsmafrkt zur Verfügung stehen, deine Kinder spielen da eine untergeordnete Rolle. Wie alt sind deine Kinder, sind diese soweit versorgt? Verheiratet?
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gemini11 (29.09.2010) | ||
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#5
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| Ich arbeite höchstens 7 Std. die Woche. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder im Alter von 4 Jahren und 7 Jahren, beide sind aber nur halbtags betreut also bis 13 Uhr. Mein Mann ist Vollzeit am Arbeiten.Meine Kids könnten aber bis mein Mann von der Arbeit kommt bei der Oma bleiben das wäre also kein Problem |
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#6
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| OK, dann melde dich arbeitslos und beantrage ALG I. Was noch - je nach den Umständen - passieren kann, ist, dass du eine dreimonatige Leistungssperre erhälst, weil du der Umwandlung deines Jobs in einen Minijob zugestimmt hast. Wenn du kein ALG I beantragst, verjährt dein Anspruch ziemlich schnell. Wird dein Anspruch jetzt bewilligt, verjährt dein Anspruch erst in vier Jahren.
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#7
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| Ich mache diesen 400 Euro Job ja jetzt schon seit April, hoffe das es jetzt noch nicht zu spät ist um ALG1 zu beantragen. Diese 3 monatige Leistungssperre zählt die dann ab jetzt oder wäre diese dann schon um weil ich ja schon seit ein paar Monaten auf 400 euro arbeite....??? |
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#8
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| Sollte eine Leistungssperre verhängt werden, so greift diese noch, entweder sofort oder durch Leistungsverlust am Ende des Leistungszeitraumes.
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gemini11 (29.09.2010) | ||
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#9
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| Danke dann werde ich mal zum Arbeitsamt gehen!!! Hast mir sehr geholfen!!!! |
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