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#1
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| Ich werde zum Ende des Monats die Firma verlassen müssen. War jetzt gerademal ein halbes Jahr arbeiten. Vorher noch Lehre gemacht. Habe ich denn schon jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Also ich habe: - 3 Jahre gelernt (ist ja auch Arbeit) - und ein halbes Jahr im Betrieb Tschau LOOKeye
__________________ Jedem das Seine! |
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#2
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| Arbeitslosengeldanspruch hast Du, wenn Du Dich bei Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hast und wenn Du vor Beginn Deiner Arbeitslosigkeit in 2 Jahren mindestenz 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hast. Ich glaube Deine Lehrzeit zählt nicht dazu und mit dem halben Jahr im Betrieb kommst du auch nicht auf die 360 Tage. Der Betrag errechnet sich aus Deinem Nettoendgeld. Hast Du Kinder sind das 67 %, hast Du keine 60 % davon. 100 prozentig weiß ich das aber auch nicht mehr. |
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#3
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| Doch die Lehrzeit zählt auch dazu, aber geh am besten Montag zum Arbeitsamt und melde dich Arbeitslos, denn wenn du dich nicht rechtzeitig arbeitslos meldest, kürzen die dir die Leistungen. |
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#4
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| Ist das neu, dass die Lehrzeit jetzt mit angerechnet wird? Ich glaub vor 8 Jahren war das noch nicht der Fall. Ein Lehrling hat doch in dem Sinne nichts in die Arbeitslosengeldkasse eingezahlt. Vielleicht täusche ich mich aber auch. Blattfr. |
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#5
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| Also ich kann ja nur von mir reden. Ich hab meine Ausbildung gemacht und hab danach noch zwei Wochen in der Kanzlei gearbeitet und seit einem Wohnortwechsel arbeitslos. Ich bezieh ALG I |
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#6
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| hallo, selbstverständlich zählt die Lehrzeit mit als Arbeitszeit. Es kommt allerdings auch auf die Art der Ausbildung drauf an. Bei einer schulischen Ausbildung zum Beispiel, zählen die Jahre dieser Ausbildung nicht als Arbeitsjahre. SG Freelancer
__________________ nobody is perfect darum Lob |
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#7
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| Ist zwar schon eine Weile her, aber ich möchte mich noachmal bedanken für Eure Tipps. LOOKeye
__________________ Jedem das Seine! |
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#8
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| Zählt eigendlich auch ein 400,-Euro Job dazu?? also in 360 Tagen ein halbes Jahr ein 400,-Euro Job und dann eine Halbtagsstelle? |
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#9
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| Was meinst Du konkret? Ob Du bei einer 400 Euro Maßnahme die über ein halbes Jahr ging, ALG 1 Anspruch hast? Zitat:
Wäre schön, wenn Du dazu noch ein paar Angaben machst, da Deine Frage nicht viel Informationen beinhaltete.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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