Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1
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Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1

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  #1  
Alt 30.06.2006, 10:51
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Standard Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1


Ich werde zum Ende des Monats die Firma verlassen müssen. War jetzt gerademal ein halbes Jahr arbeiten. Vorher noch Lehre gemacht.
Habe ich denn schon jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Also ich habe:
- 3 Jahre gelernt (ist ja auch Arbeit)
- und ein halbes Jahr im Betrieb

Tschau
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  #2  
Alt 23.09.2006, 14:31
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Arbeitslosengeldanspruch hast Du, wenn Du Dich bei Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hast und wenn Du vor Beginn Deiner Arbeitslosigkeit in 2 Jahren mindestenz 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hast.

Ich glaube Deine Lehrzeit zählt nicht dazu und mit dem halben Jahr im Betrieb kommst du auch nicht auf die 360 Tage.

Der Betrag errechnet sich aus Deinem Nettoendgeld. Hast Du Kinder sind das 67 %, hast Du keine 60 % davon. 100 prozentig weiß ich das aber auch nicht mehr.
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  #3  
Alt 23.09.2006, 17:21
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Doch die Lehrzeit zählt auch dazu, aber geh am besten Montag zum Arbeitsamt und melde dich Arbeitslos, denn wenn du dich nicht rechtzeitig arbeitslos meldest, kürzen die dir die Leistungen.
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  #4  
Alt 24.09.2006, 10:43
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Ist das neu, dass die Lehrzeit jetzt mit angerechnet wird? Ich glaub vor 8 Jahren war das noch nicht der Fall. Ein Lehrling hat doch in dem Sinne nichts in die Arbeitslosengeldkasse eingezahlt. Vielleicht täusche ich mich aber auch.

Blattfr.
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  #5  
Alt 26.09.2006, 12:20
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Also ich kann ja nur von mir reden. Ich hab meine Ausbildung gemacht und hab danach noch zwei Wochen in der Kanzlei gearbeitet und seit einem Wohnortwechsel arbeitslos. Ich bezieh ALG I
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  #6  
Alt 26.09.2006, 13:23
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hallo,

selbstverständlich zählt die Lehrzeit mit als Arbeitszeit. Es kommt allerdings auch auf die Art der Ausbildung drauf an. Bei einer schulischen Ausbildung zum Beispiel, zählen die Jahre dieser Ausbildung nicht als Arbeitsjahre.

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  #7  
Alt 04.10.2006, 07:46
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Ist zwar schon eine Weile her, aber ich möchte mich noachmal bedanken für Eure Tipps.

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  #8  
Alt 10.12.2006, 13:41
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Zählt eigendlich auch ein 400,-Euro Job dazu?? also in 360 Tagen ein halbes Jahr ein 400,-Euro Job und dann eine Halbtagsstelle?
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  #9  
Alt 10.12.2006, 22:00
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Standard Hallo Lila - Willkommen in unserem Forum

Was meinst Du konkret? Ob Du bei einer 400 Euro Maßnahme die über ein halbes Jahr ging, ALG 1 Anspruch hast?

Zitat:
...und dann eine Halbtagsstelle
Zusätzlich/Neben dem 400 Euro? Verdienst?

Wäre schön, wenn Du dazu noch ein paar Angaben machst, da Deine Frage nicht viel Informationen beinhaltete.
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Liebe Grüße Ratgeberin
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