| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Ich würde mich gerne selbstständig machen, dazu benötige ich aber Hilfe bezüglich eben der Hilfe vom Arbeitsamt. Ich habe mich im August diesen Jahres nun Arbeitslos gemeldet...nach meinem Mutterschutz der aber im Januar auslief als die 2 Tochter 3 Jahre wurde. Am 30.01.09 Wir wohnten bis ende Juli noch im Kreis Borken, da ich im Feb. wußte das wir nach Neufinsing (Bayern) ziehen habe ich mich nicht mehr im Kreis Borken Arbeitslos gemeldet. Nun habe ich gehört das ich gar keinen Anspruch habe auf Arbeitslosengeld somit auch keine Stütze bezüglich meiner Selbstständigkeit bekomme. Weil die Ämter wohl 2 Jahre zurückrechnen, was dann bei mir ja August 2007 wäre.. und somit habe ich ja keine 12 Monate voll Mutterschaftsgeld bekommen sondern nur 6 Monate. Nach deren Rechnungen. Mutterschaftsgeld für die 2 Tochter lief im Januar 2008 aus. Vor der Geburt der 1 Tochtet am 29.10.03 habe ich mehr als 8 jahre Vollteit gearbeitet. Habe ich wirklich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Das bereitet mir schon Schlaflose Nächte, weil ich mir hier etwas aufbauen möchte... Konzept und fast alle Unterlagen habe ich schon. Wenn das Amt nun sagt nein, weil ich erst im August zum Amt gegangen bin.. was mache ich dann? Ich mache mir seit tagen gedanken weil mir keiner eine auskunft geben kann.. Bitte um Antwort Mfg |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo Morboli Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat der der in den letzten zwei Jahren in der sogenannten Rahmenfrist mindestens 12 Monate ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen bezogen hat. Das ist bei dir wenn ich recht verstanden habe nicht gewesen. Wenn du bedürftig und erwerbsfähig bist kannst du Arbeitsloengeld 2 beantragen. Auch damit kannst du eine eigene Existenz gründen über das Einstiegsgeld. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Warnung! Selbständigkeit bei ALG II kann sich als zweischneidiges Schwert entpuppen. Wer sich darauf einlässt, sollte sich sehr gut im SGB II auskennen. Sowas solltest du nicht beginnen, ohne vorher ein Existensgründerseminar bei der IHK absolviert zu haben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#4
| |||
| |||
| Kann man mir da echt einen strick raus drehen.... Das verstehe ich nicht, zum einen wußte ich nicht das ich mich hätte gleich Arbeitslos melden müssen... man hätte mich eh nicht vermitteln können Arbeitslosen geld 2 was bedeutet das denn? Zerplatzt soeben mein Traum.... warum sagt man mir das nicht beim Amt das ich keinen Anspruch habe, die letzte dame meinte ich hätte Anspruch... versteh dieses hin und her nicht da benötigt man einmal hilfe und dann wird das an 2 jahren gerechnet und an für mich an 6 Mon... ich vertseh das nicht Geändert von Morboli (01.10.2009 um 22:06 Uhr) |
|
#5
| ||||
| ||||
| ALG II ist auch unter dem Namen "Hartz IV" bekannt. Das ist die Sozialhilfe für arbeitsuchende arbeitsfähige Personen. Die Betreuung erfolgt durch die Arge/Jobcenter. Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Bitte stelle einen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf ALG I. Du bekommst dann einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#7
| |||
| |||
| Das habe ich doch schon im August, ich möchte es einfach wissen, und nicht so in der Luft stehen, dann kann ich mir den ganzen Papier kram ersparen... die sagen mir nichts am Tel.. ich muss warten bis ich alle Papiere beisamen habe... |
|
#8
| |||
| |||
| was hätte ich denn machen sollen mich im kreis borken Areitslos melden, wo ich eh weggezogen bin, zum 2 woher soll man das alles wissen.... kann doch nicht sein das man mir das jetzt wegen der 6 monate kaputt macht, ich will doch arbeiten.. und liege nicht faul in der wohnung und will geld haben... das ist ja echt mal zum |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung? | die_kleine_elfe | Arbeitslosengeld ALG I | 7 | 01.03.2010 07:54 |
| Anspruch auf Arbeitslosengeld? | Christl83 | Kündigung | 3 | 02.10.2009 12:58 |
| Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sperrzeit? | renti1000 | Arbeitslosengeld ALG I | 2 | 02.10.2009 12:53 |
| Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? | gzim_kosova | Arbeitslosengeld ALG I | 5 | 25.08.2007 07:49 |
| Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bei Aufhebungsvertrag | MrClub | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 02.11.2006 21:18 |