Hätte mal eine Frage......
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  #1  
Alt 03.08.2009, 10:14
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Frage Hätte mal eine Frage......


Hallo,

ich habe das Forum dursucht aber leider nichts passendes gefunden. Sorry vorab wenn diese Thema schonmal bewhandelt worden ist.....

nun zum Fall....

Meine Frau war seit der Geburt unseres Sohnes am 30.04.07 zuhause. Nach 2 Jähriger Elternzeit wollte Sie wieder als Friseurmeisterin zu Ihrer alten Arbeitsstelle gehen. Da gab es aber einige Meinungsverschiedenheiten uns Sie wurde dann sofort zum 30.06.2009 gekündigt.
Sie bezieht nun ALG I, ausgerechnet auf 30 Stunden die Woche, da Sie nur 30Stunden die Woche arbeiten könnte (wegen unserem kleinen).
Sie erhält ca.650€.
Nun hat Sie ab dem 01.08.09 einen 400€ Job bei einem Friseur, der Ihr aber eine Aufstockung auf 30Stunden die Woche in Aussicht gestellt hat.

Die Änderung wurde auch schon den Amt mitgeteilt.

Meine Frage nun:
Sie musste vorher lt.Eingliederungsvertrag mind. 8 Bewerbungen im Monat versenden.
Muss Sie sich jetzt trotz des 400€ Jobs weiter bewerben?
Sie bewirbt sich die ganze Zeit ja eh schon auf Teilzeitjobs (30Std.die Woche)....

bitte um eure Hilfe.....
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  #2  
Alt 24.08.2009, 10:16
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Solange wie sie unterstützende Leistung bekommt hat sie sich an die Vereinbarungen zu halten. Ihr könnt schauen, ob ihr unterm Strich mehr Geld habt wenn Ihr auf ALG verzichtet und dafür Wohngeld und erhöhtes Kindergeld beantragt.
Wohngeld-Rechner | geldsparen.de

FORMBLITZ | Antrag auf erhöhtes Kindergeld (nachträglich) - Muster-Vorlage zum Download
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Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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  #3  
Alt 24.08.2009, 19:55
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Zitat:
Nun hat Sie ab dem 01.08.09 einen 400€ Job bei einem Friseur, der Ihr aber eine Aufstockung auf 30Stunden die Woche in Aussicht gestellt hat.
Bei ALG I darf man 14,99 Stunden pro Woche versicheungsunschädlich arbeiten. Es verbleibt ein Freibetrag von 165€ pro Monat.

Wird mehr gearbeitet, 15 Stunden und mehr, entfällt ALG I.

Leider ist der Thread schon älter, vielleicht hilft er wenigstens noch anderen Usern ...
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #4  
Alt 24.08.2009, 19:59
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Bei ALG I darf man 14,99 Stunden pro Woche versicheungsunschädlich arbeiten. Es verbleibt ein Freibetrag von 165€ pro Monat.

Wird mehr gearbeitet, 15 Stunden und mehr, entfällt ALG I.

Leider ist der Thread schon älter, vielleicht hilft er wenigstens noch anderen Usern ...


165€ Freibetrag

Plus Fahrt und Werbungskosten...

Anrechnung Einkommen Alg1
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Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...


Geändert von tyron01 (24.08.2009 um 20:02 Uhr)
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  #5  
Alt 25.08.2009, 08:29
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danke für eure Antworten

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