hat AA falsch berechnet ?
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hat AA falsch berechnet ?

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  #1  
Alt 16.08.2010, 15:40
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Guten Tag,

ich habe eine grundsätzliche Frage bzgl. meines Leistungsanspruches, da ich Grund zu der Annahme habe, dass eine falsche Berechnung zugrunde liegt.

Zu meiner Situation:
Ich beziehe ALG I sowie ALG II aufstockend.
Ich beziehe weiterhin Lohn aus einem gering beschäftigte Arbeitsverhältnis auf der € 400,-Basis.

Um es so präzise wie möglich zu schildern, möchte ich dennoch betonen, dass ich der Anonymität wegen nur beispielhafte Zahlen angebe und nicht die exakten.

Gehen wir von € 900,00 (bestehend aus ALG I + II inkl. Mietzuschuss) aus.
Das ist der errechnete feste Regelsatz, der mir mtl. zusteht.

Der Minijob ist auf der € 400,--Basis berechnet, wovon mtl. 240,00 vom Arbeitgeber tatsächlich überwiesen werden. Den Lohnzettel reiche ich jedesmal nach Eingang bei mir an das Arbeitsamt weiter. 2 Tage später bekomme ich vom Arbeitsamt noch einmal einen Betrag in Höhe von ca. 150,00.

Ich weiß, dass mir aus € 400,- dann € 100,00 Selbstbehalt zustehen so wie aus dem Restbetrag nochmal 20 %.

Somit bekomme ich mtl. vom Arbeitsamt 2 x Geld überwiesen und zwar den "normal" errechneten Anspruch sowie die Berechnung aus dem Minijob (m. m. n. € 240,- minus € 100,00 minus nochmal von € 140,00 --> 20 %

Insgesamt habe ich folgende Kontoeingänge pro Monat:
1 x ALG I
1 x ALG II
1 x Minijob (volle Höhe von € 240,00)
1x Nachschlag ALG I (nach Eingang der Lohnbescheinigung)

Jetzt kommt dieser Haken, wo ich nichts mehr verstehe und mittlerweile der Meinung bin, das AA überweist zuviel:

€ 240,- und € 150,- = um die € 400,00 mehr auf dem Konto, obwohl es doch nur € 240,- sind, die ich im Nebenjob verdiene.

Das AA müßte nach meiner Berechnung also abziehen, anstatt mir zusätzl. noch überweisen, oder? Jeden Monat bekommt das AA eine aktuelle Gehaltsabrechnung und berechnet die Summe aufs Neue, und nie fällt das auf.

Da kann doch etwas nicht in Ordnung sein.

Wenn nicht ich den Rechenfehler gemacht habe und tatsächlich das AA sich verrechnet hat, meine

2. Frage: Muss ich die Überschüsse zurück zahlen?
Bin ich verpflichtet, das AA auf diesen Fehler hinzuweisen?


Und noch einmal der Hinsweis: Dies sind nicht die echten Zahlen.

Vielen Dank für eine Antwort oder einen Hinweis.

*anonymisiert*

Geändert von nontestatum (18.08.2010 um 07:39 Uhr)
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  #2  
Alt 16.08.2010, 17:51
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Wenn die Arge die 400€ vorher berechnet,also in Abzug bring...ist diese Rechnung korrekt.

Der Nachzahlungsbetrag von 150€ wäre dann die Differenz von 240€- 400€,was die Arge im Vorfeld abzieht.
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  #3  
Alt 16.08.2010, 22:47
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aber woran erkenne ich denn, ob die Arge die 400 E in Abzug bringt? Wo steht das?

Es ist für mich eh schon schwierig den finanziellen Überblick zu behalten.

Vielen Dank auch hier für eine Hilfe.

******

Geändert von nontestatum (17.08.2010 um 05:48 Uhr)
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  #4  
Alt 17.08.2010, 07:35
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Das steht in deinem Bewilligungsbescheid.....

Oder einfach bei der Arge Nachfragen...
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  #5  
Alt 17.08.2010, 14:33
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Hallo,
mein letzter Bewilligungsbescheid sieht so aus (fiktive Zahlen):

*******
Die vom Nebeneinkommen abzuzieheneden Freibeträge werden wie folgt ermittelt:
Das Nebeneinkommen nach § 141 Abs. 1 SGB III wird wie folgt angerechnnet:

Juli 2010:
Zu berücksichtigendes Nebeneinkommen: € 250,00
Freibetrag: € 160,00 (das ist das, was ich v. AA zusätzl. bekomme)
Anrechnungsbetrag: € 90,00

Für den Aug. 2010 schaut das dann so aus, womöglich deshalb, da ich den Lohnnachweis noch nicht beim AA eingereicht habe und das lediglich eine prophylaktische Vorausberechnung ist:

Aug. 2010:
Zu berücksichtigendes Nebeneinkommen: € 400,00
Freibetrag: € 165,00
Anrechnungsbetrag: € 235,00

****

Das anzurechnende NK wird auf die Tage im Monat verteilt, für die Sie Leistungen beziehen.

Zitat:
Wenn die Arge die 400€ vorher berechnet,also in Abzug bring...ist diese Rechnung korrekt.

Der Nachzahlungsbetrag von 150€ wäre dann die Differenz von 240€- 400€,was die Arge im Vorfeld abzieht.
Demnach ist es korrekt, was ich vom Arbeitsamt bekomme.
Das Arbeitsamt hat also keinen Fehler gemacht.

Richtig?

Ich wäre für eine kurze nochmalige Antwort/Bestätigung dankbar.

Gruss
*anonymisiert*

Geändert von nontestatum (18.08.2010 um 07:38 Uhr)
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  #6  
Alt 17.08.2010, 17:08
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Wenn du ALG2 beziehst zu dem ALG1,dann müsste dein Einkommen nach dem SGBII berechnet werden,nicht nach demSGBIII.

Anrechnung Einkommen SGBII
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  #7  
Alt 17.08.2010, 21:58
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Was soll ich dazu sagen...

Warum muss diese ganze Berechnerei nur so kompliziert sein???

Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr.
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  #8  
Alt 18.08.2010, 06:57
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Im groben kann man aber sagen,das die Nachzahlung Korrekt ist,,egal ob nun nach SGBII oder nach SGBII angerechnet...

Du brauchst dir also keine Gedanken machen,wegen einer Rückzahlung.
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  #9  
Alt 18.08.2010, 07:13
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Zitat:
Im groben kann man aber sagen,das die Nachzahlung Korrekt ist,,egal ob nun nach SGBII oder nach SGBII angerechnet...
Vielen Dank für die Antwort.

Freundliche Grüße
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