Hat diese Kündigung Folgen?
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Hat diese Kündigung Folgen?

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  #1  
Alt 27.03.2008, 15:23
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hallo!
habe da eine kleine frage!

also

Mein Freund bezieht seit Januar 2008 Arbeitslosengeld 1, bekommt aber 45 Euro Arbeitslosengeld 2 und einen Bruchteil der Miete...
jetzt hat er sich selber einen Job bei einer zeitarbeitsfirma besorgt und nach einem tag gekündigt weil die auf einmal nur noch einen bruttolohn von 4 Euro zehlen wollten.
und nun?
was passiert nun?
bekommt er ne sperre?
Was ist wenn er jetzt noch was bei einer anderen zeitarbeitsfirma bekommt geschweigedenn nen richtigen Job in aussiecht hat??
Mach mir echt Sorgen, weil wir zusammenwohnen und ich im Sommer erst meine Ausbildung starte...und wir somit mehr oder winiger von dem geld abhängig sind!!!!!
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  #2  
Alt 27.03.2008, 16:15
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Grundsätzlich sollte man nicht selber kündigen. Im Zweifelsfalle nimmt man Rücksprache mit der Agentur oder ARGE/Jobcenter und holt sich grünes Licht für eine Eigenkündigung.

Wenn der Lohn auf ein nicht zumutbares Niveau sinkt, kann man selber kündigen.
Die Rahmenbedingungen sind in etwa hier dargestellt:

Lohnwucher

Aber aufgepasst: es gibt Tarifverträge, da wurden bereits Löhne vereinbart, die in's Bodenlose gesunken sind. Den gültigen Tarifvertrag sollte man also kennen.

Zumutbarkeit bei ALG I:

SGB 3 - Einzelnorm


Zumutbarkeit bei ALG II:

SGB 2 - Einzelnorm


Es muss beachtet werden, dass hier zwei Baustellen in Arbeit sind:

ALG I ..... Agentur für Arbeit

ALG II .... ARGE/Jobcenter

Bitte mit beiden Stellen sprechen.


Hinweis:

Selber zu kündigen war dumm.

Begründung:

Er verbraucht nun unnötig seine Anwartschaft auf ALG I.
Die nicht verbrauchte ALG I - Anwartschaft wäre ihm vier Jahre lang erhalten geblieben und er hätte diese bei späterer Arbeitslosigkeit mit verbrauchen können.

Bei geringen Verdiensten spielt es keine Rolle, was er verdient. Solange er "bedürftig" ist, kann er seinen mageren Lohn mit ALG II aufstocken.

Und er kann bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit Mobilitätshilfen nach § 54 SGB III und Einstiegsgeld nach § 29 SGB II beantragen.

Im übrigen kann man sich dann auch ganz komfortabel ohne Stress mit Agentur/ARGE einen neuen Arbeitsplatz suchen, aus einer ungekündigten Stellung heraus.
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  #3  
Alt 27.03.2008, 20:05
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bekommen wir denn nu ne sperre,,,,,,????

und was ist wenn er nächste woche nen job hätte??
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  #4  
Alt 27.03.2008, 22:35
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Wenn überhaupt, bekommt nur dein Freund eine Sperre.

Ob hier eine Sperre verhängt werden kann, kann man so aus der Entfernung nicht beurteilen.

Dazu müsste man die näheren Umstände kennen, welchen Beruf er ausüben wollte, was ihm versprochen wurde, warum auf einmal der Lohn gesenkt wurde, ob der Arbeitsvertrag schon unterschrieben war, ob schon gearbeitet wurde, welcher Tarifvertrag gilt und was dieser zum Lohn aussagt, usw.

Ich würde aber zu der Ansicht neigen: er wird nicht sanktioniert.

Begründung: 4€ sind bedenklich wenig ....
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  #5  
Alt 29.03.2008, 14:16
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jaalso,


er hatte bei einer Zeitarbeitsfima angefangen,die haben ihm 6 / 7 Euro versprochen..
aber letztendlich stand im Vertrag dass er 4,88 Brutto pro Stunde verdient!
Er hatte sich selber die Stelle gesucht,also die wurde ihm nicht aufgedrückt!
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  #6  
Alt 29.03.2008, 15:23
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Und den Vertrag hat er unterschrieben? Dann kann ich nur sagen, selber schuld. Ich weiß ja nicht wo ihr wohnt, aber es gibt doch bestimmt mehrere Zeitarbeitsfirmen bei euch in der Nähe. Auch welche, die mehr zahlen. Und Leute werden da immer gesucht.

Geändert von Arminius (29.03.2008 um 15:26 Uhr)
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  #7  
Alt 12.04.2008, 13:34
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also, was heisst das nun genau`
bekommt er sein Alg 1 oder Alg 2 gesperrt
oder beides?

weil,, ähm, wir sonst keine Miete und sonstiges auch nicht mehr zahlen können!
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