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#1
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| guten morgen! ich hab ein folgendes problem und zwar bin ich seit dem 15.11.2008 arbeitslos,ich bekomme alg 1 ,519 -. im monat,,,ich brauche heizöl für meine wohnung,hab nichts zum heizen da, dazu fehlt mir das geld aber....die agentur für arbeit meint da ich alg1 beziehe würde ich für die heizkosten nichts bekommen ....meine frage wäre stimmt des soweit was die sagen, und was mach ich jetzt bloss ?? vielen dank schonmal |
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#2
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| Es gibt eine Agentur für Arbeit, zuständig für ALG I, und es gibt die ARGE/Jobcenter, zuständig für ALG II. Wenn du im Sinne des SGB II bedürftig bist und dein Einkommen (hier: ALG I) nicht ausreicht, kannst du ALG II beantragen. In ALG II werden auch die Kosten der Unterkunft berücksichtigt, also auch die Heizkosten ---> Kauf von Brennstoffen: Kohle, Heizöl, Holz ... Heizöl kauft normalerweise der Hauswirt ein, es sei denn, du wärest Hauseigentümer oder hättest ein Haus angemietet. Die ARGE/Jobcenter zahlt nur angemessenen Wohnraum, nur für die ersten max. 6 Monate werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de Formulare Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
m26 (08.12.2008) | ||
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#3
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| Hallo m26 und herzlich willkommen, ... ich an deiner Stelle würde ALG-II beantragen, ich unterstelle dass bei ALG-I-Bezug von 519,-€ hierauf ein, wie auch immer gearteter, Anspruch bestehen sollte. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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