Hiilfe ALG1 wie berechnen??
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Hiilfe ALG1 wie berechnen??

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 29.09.2009, 16:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
mann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Hiilfe ALG1 wie berechnen??


Hallo zusammen,

brauche dringend Eure Hilfe / Rat / Info!!

Folgender Fall:

Mein Sohn hat von 08.2006 bis 08.2008 seine Ausbildung zum
Bürokaufmann absolviert (verkürzt da Höhere Handelsschule).
Mit knapp 500,-€ Brutto monatl.

Nach erfolgreichem Abschluss folgte die Entlassung.
Auf Antrag gab es für 2 Monate Leistung aus ALG1 (223,-€)
für die Monate 09. u. 10. 2008.

Ab 11.2008 war er bis 08.2009 (10 Monate) in einem befristeten
Arbeitsverhältnis abhängig und SV Pflichtig beschäftigt.
Hier nun mit durchschn. 2.000,-€ Brutto monatl.

Nun muß er sich erneut AL melden (für 3 Monate, denn ab 12.2009
kann er wieder bei der Post beginnen).

Von der Arbeitsagentur bekam er nun mitgeteilt, dass nur Anspruch auf
ALG1 in Höhe von 223,-€ monatlich besteht (gemäß Ausbildungsentgelt).

Überall im Netz wird jedoch propagiert die Bemessungsgrundlage für ALG1
ist das Durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate.

Das impliziert bei mir: 10 Monate x 2.000,- = 20.000,-
+ 2 Monate x 500,- = 1.000,-

entspricht 21.000,- in 12 Monaten / 12 = 1.750,-€ Durchschnittsentgelt

und somit auch 1.750,-€ als Bemessungsgrundlage für sin ALG1.



Begehe ich hier einen Denkfehler?? - Wenn ja, wie wird das ALG1 in diesem
Falle richtig berechnet??

Bitte um Hilfe / Antwort - wenn möglich mit Angabe der Rechtsgrundlage.

Vielen Dank für Eure Mühe im Voraus.

mit HARZlichen Grüßen

Manfred
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 29.09.2009, 16:42
Benutzerbild von tyron01
Guru
 
Registriert seit: 08.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.047
Bedankte sich: 71
198 Danksagungen in 190 Beiträgen
tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Die Berechnung der Agentur ist Korrekt,,dein Sohn hatt keine neue Anwartschaft erfüllt..

Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre...

Darum wird sein alter antrag widerbewilligt..(Restanspruch)

Mit Antragstellung bleibt der Anspruch 4 Jahre bestehen,wenn keine neue Anwartschaft erzielt worden ist...

Deinem Sohn fehlen noch 2 Monate SV pflichtige Monate um einen neuen Anspruch zu erzielen...


Rahmenfrist
__________________
Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...


Geändert von tyron01 (29.09.2009 um 16:45 Uhr)
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alg1 u. alg2 u. selbständig kvw Arbeitslosengeld ALG I 2 03.08.2010 10:00
Hilfe zu Alg1 Nic0n000 Arbeitslosengeld ALG I 6 09.02.2009 11:32
ALG1 Überbrückung bis Festanstellung Nobody Arbeitslosengeld ALG I 1 04.02.2009 19:36
ALG1 und "Nebenberufliche Selbstständigkeit" VPl1959 Arbeitslosengeld ALG I 2 02.09.2007 09:28
ALG1 berechnen sabine Arbeitslosengeld ALG I 18 06.01.2006 12:51




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.